HIP Parkgarage LV7: HLS_Eisspeichertechnik - Prozesswärme-, kälte, -luftanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-14/010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIP Parkgarage LV7: HLS_Eisspeichertechnik - Prozesswärme-, kälte, -luftanlagen
Die ap88 Architekten, Heidelberg planen für die Bauherrschaft im Bereich des
Heidelberg Innovation Park (HIP) den Neubau einer Parkgarage nordöstlich der zur-
zeit im Bau befindlichen Großsporthalle. Der Neubau ist mit 6 Parkdecks, einem Technikturm und unterirdischen Eisspeichern geplant.
Speyerer Strasse 69124 Heidelberg
Bereitstellung der Kälteerzeugung für das Nahkältenetz zur Versorgung diverser Liegenschaften in Bereich des Gebietes, unter anderem für ein Rechenzentrum sowie die Großsporthalle im HIP Heidelberg. Errichten der Eisspeichertechnik: Ein Wärmeübertragerblock besteht aus einzelnen Kapillarrohrmatten. Die Kapillarrohrmatten bestehen aus Verteilerstämme mit einem Durchmesser von 20 mm und Kapillarrohren. Die einzelnen Kapillarrohre aus Polypropylen sind auf einen Verteilerstamm geschaltet und haben einen Abstand zueinander von 10 mm. Insgesamt werden 9 Wärmeübertragerblöcke vorgesehen.
NF Parkhaus: ca. 22.485,72 m2
TF Technikturm: ca. 3.903,75 m2
VF Treppen: ca. 411,68 m2
BRI: ca. 82.204,51 m3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GEFGA Energiesysteme GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://gefga.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYYRQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.