HIP Parkgarage LV8: BHKW´s - Heizungsinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-13/014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIP Parkgarage LV8: BHKW´s - Heizungsinstallationen
Die ap88 Architekten, Heidelberg planen für die Bauherrschaft im Bereich des
Heidelberg Innovation Park (HIP) den Neubau einer Parkgarage nordöstlich der zur-
zeit im Bau befindlichen Großsporthalle. Der Neubau ist mit 6 Parkdecks, einem Technikturm und unterirdischen Eisspeichern geplant.
Speyerer Strasse 69124 Heidelberg
Bereitstellung der Kälteerzeugung für das Nahkältenetz zur Versorgung diverser Liegenschaften in Bereich des Gebietes. Dazu gehören unter anderem ein Rechenzentrum sowie die Großsporthalle.
Die Energieerzeugungszentrale steht im Gebäudeverbund mit einem Parkhaus. Zur Versorgung von thermisch angetrieben Kältemaschinen ist in dem Technikturm ein BHWK zu errichten.
Das BHKW wird in einem schallgedämmten Raum installiert. Das BHKW hat folgende Leistungsdaten:
elektrische Leistung 1,2 MW
thermische Leistung ca. 1,3 MW
Gesamtwirkungsgrad 85%
NF Parkhaus: ca. 22485,72qm
TF Technikturm: ca. 3903,75qm
VF Treppen: ca. 411,68qm
BRI: ca. 82204,51cbm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SPIE OSMO GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYYR7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.