L646501 Neubau Edith-Stein-Schule Ravensburg, Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-211-21-L646501-PHY-999-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
L646501 Neubau Edith-Stein-Schule Ravensburg, Bauphysik
PHY-999-012 Bauphysik
88212 Ravensburg, Schützenstraße
Der Landkreis Ravensburg beabsichtigt den Neubau der Edith-Stein-Schule, eine Haus- und Landwirtschaftliche, Gewerbliche und Kaufmännische Schule, auf dem Areal zwischen der Ulmer Straße und der Schützenstraße.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, der aktuell noch bearbeitet wird.
Die Programmfläche (NF, Nutzfläche) der Edith-Stein-Schule wurde mit 8.256m² ermittelt. Bereiche des Ernährungszentrums am Standort Bad Waldsee und der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg sollen im Neubau der Edith-Stein-Schule integriert werden. Der Neubau der Schule soll bis Ende des ersten Quartals 2027 fertiggestellt sein.
Für den Neubau der Edith-Stein-Schule werden nun sowohl Projektsteuerung als auch Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA, HLS und Elektro sowie Bauphysik, mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 15.03.2022 statt.
Für bauphysikalischen Nachweis- u. Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.2 , LPH 1-5,optional 6-8, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Der Eigenbetrieb IKP beabsichtigt die Leistungen für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu beauftragen. Für die Leistungsphasen 1 - 7 sind 27 Monate geplant. Für die Bauausführung sind 33 Monate geplant.
Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAI-Leistungsphasen entsprechend dem Vertragsentwurf (Anlage der Teilnahmeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister muss vorhanden sein.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind.
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden. (siehe auch angehängte Matrizen)
Beschreibung der Referenzen:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Referenz A:
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Neubau Schule oder vergleichbar (Vergleichbarkeit: Neubau Schule oder vgl., ca. 8.250m² Nutzfläche, Gesamtkosten ca. 62 Mio. € brutto KG 200-500+700)
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 20.000.000 € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5) für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B (optional):
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbarer Größe, beliebiger Nutzung (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau, ca. 8.250m² Nutzfläche)
Mindestanforderungen:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbarer Größe
- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. 5 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5) für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Referenzleistungen müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringt (d.h. von dem Bewerber, des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder den für die Leistungserbringung benannten Dritten).
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr.1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines
öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsabschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).