L646501 Neubau Edith-Stein-Schule Ravensburg, HLS-999-010 Fachplanung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-209-21-L646501-HLS-999-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
L646501 Neubau Edith-Stein-Schule Ravensburg, HLS-999-010 Fachplanung HLS
HLS-999-010 Fachplanung HLS
88212 Ravensburg, Schützenstraße
Das Wettbewerbsgrundstück mit einer Größe von 2,09 ha befindet sich im nordöstlichen Teil Ravensburg im Gebiet Kammerbrühl und umfasst das Flurstück 439/9. Das zu bebauende Baufenster ist 6.882 m² groß. Das zu planende Gebäude soll die Hochhausgrenze (22m) nicht überschreiten. Der derzeit verdolte Bleicherbach soll zukünftig offen geführt werden und ist daher im Wettbewerbsgrundstück mit einzuplanen.
Um die Umsetzung der energetischen, ökologischen und nachhaltigen Ziele zu gewährleisten, plant der Landkreis das Projekt mit ökologischen Fachberatern zu begleiten.
Der Auslober wünscht sich einen hohen Vorfertigungsgrad und erwartet sich dadurch eine kurze Bauzeit und eine wirtschaftliche Errichtung der Gebäude.
Es wird besonderer Wert auf nachwachsende und regionale Materialien gelegt.
Das Gebäude soll in Holz- oder Hybridbauweise geplant und realisiert werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen.
Der zur Verfügung stehende Kostenrahmen i. H. v. 62,46 Mio. € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021, darf bei der Realisierung nicht überschritten werden.
In den Kosten enthalten sind:
- KG 300+400+(anteilig) 500: 38,5 Mio € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- Zuschlag nachhaltiges Bauen (5%) ca. 1,93 Mio € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- Zuschlag Holzbauweise (5%) ca. 1,93 Mio.€ brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- KG 700: 10,5 Mio € brutto
Baupreissteigerungen und die Kostengruppen 100, 600 und 800 sind nicht enthalten.
Projektbeginn: April 2022
Fertigstellung letzte Bauphase bis 1. Quartal 2027
TGA:
Die Energieversorgung ist über das Nahwärmenetz des Landkreis Ravensburg angedacht. Die Gebäude können an das Nahwärmenetz angeschlossen werden.
Der Primärenergiefaktor der Nahwärme beträgt fp = - 0,10. Mindestanforderungen an eine
möglichst CO2- neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) dar.
Der Landkreis Ravensburg ist Mitglied im EEA-Gemeindeprogramm und dem Klimabündnis und bekennt sich zur ökologischen Nachhaltigkeit. Deswegen ist eine hohe energetische und
ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel und eine konkrete Anforderung an die Planer. Die Realisierung der Gebäude werden mit dem Leitfaden für Nachhaltiges Bauen qualitätsgesichert.
Um die angestrebte Punktzahl von 750 Punkten zu erreichen, sind folgende Zielsetzungen zu beachten:
- Errichtung der Hülle mit Passivhauskomponenten -> energetisch optimierter Entwurf und
optimierte Konstruktion, Kompaktheit, Fenstergröße und -orientierung, Wärmeschutz der
Gebäudehülle etc.
- Verwendung einer energie- und kosteneffizienten mechanischen Lüftungsanlage. Vom
Bauherr ausdrücklich gewünscht sind auch "Hybridlüftungssysteme" (Sicherstellung eines
Grundluftwechsels mit zusätzlicher Fensterlüftung bei hoher Belegung).
- Low-Tech Lösungen bevorzugen: Das bedeutet, dass alle Funktionen, die mit feststehenden Bauteilen erfüllt werden können - anstatt mit Haustechnikkomponenten - mit diesen gelöst werden sollen. Hierzu gehören Wärmeschutz, Schutz vor sommerlicher Überhitzung, Lüftung, Nachtauskühlung und Belichtung.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsbild (Anlage 4 zum Vertrag).
Es gelten die folgenden Honorarzonen (HZ) je Anlagengruppe (ALG):
ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen HZ II
ALG 2: Wärmeversorgungsanlagen HZ II
ALG 3: Lufttechnische Anlagen HZ III
ALG 8: Gebäudeautomation HZ III
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, es wird zunächst die Stufe 1 beauftragt.
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 2
Stufe 2: Leistungsphase 3
Stufe 3: Leistungsphase 4
Stufe 4: Leistungsphase 5
Stufe 5: Leistungsphase 6+7
Stufe 6: Leistungsphase 8
Stufe 7: Leistungsphase 9
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden
Leistungsstufe.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5 und optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsbild (Anlage 4 zum Vertrag).
Es gelten die folgenden Honorarzonen (HZ) je Anlagengruppe (ALG):
ALG 4: Starkstromanlagen HZ II
ALG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen HZ II
ALG 6: Förderanlagen HZ II
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, es wird zunächst die Stufe 1 beauftragt.
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 2 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 2: Leistungsphase 3 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 3: Leistungsphase 4 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 4: Leistungsphase 5 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 5: Leistungsphase 6+7 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 6: Leistungsphase 8+9 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 7: Leistungsphasen 1 bis 2 für die Anlagengruppe 6
Stufe 8: Leistungsphase 3 für die Anlagengruppen 6
Stufe 9: Leistungsphase 4 für die Anlagengruppen 6
Stufe 10: Leistungsphase 5 für die Anlagengruppe 6
Stufe 11: Leistungsphase 6+7 für die Anlagengruppe 6
Stufe 12: Leistungsphase 8+9 für die Anlagengruppe 6
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden
Leistungsstufe.
Der Eigenbetrieb IKP beabsichtigt die Leistungen für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu beauftragen. Für die Leistungsphasen 1 - 7 sind 27 Monate geplant. Für die Bauausführung sind 33 Monate geplant.
Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAILeistungsphasen entsprechend dem Vertragsentwurf (Anlage der Teilnahmeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister muss vorhanden sein.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) bzw., TGA/ Elektro berechtigt sind.
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden. (siehe auch angehängte Matrizen)
Beschreibung der Referenzen:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Referenz A:
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Neubau Schule oder vergleichbar (Vergleichbarkeit: Neubau Schule oder vgl., ca. 8.250m² Nutzfläche, Gesamtkosten ca. 62 Mio. € brutto KG 200-500+700)
Mindestanforderungen:
- Nachweis eines realisierten vergleichbaren Projekts zum Thema Neubau Schule oder vergleichbar
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 20.000.000 € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B (optional):
Nachweis eines realisierten Projekts Thema Neubau in Holz- oder Holzhybridbauweise (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau, Holz- oder Holzhybridbauweise, ca. 8.250m² Nutzfläche)
Mindestanforderungen:
- Nachweis eines realisierten Projekts in Holz- oder Holzhybridbauweise
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 5 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Referenzleistungen müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringt (d.h. von dem Bewerber, des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder den für die Leistungserbringung benannten Dritten).
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr.1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines
öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsabschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).