Miete und Reinigung von Arbeitskleidung, Handtuchrollen und Schmutzfangmatten Referenznummer der Bekanntmachung: FKF 2021-35
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete und Reinigung von Arbeitskleidung, Handtuchrollen und Schmutzfangmatten
Miete und Reinigung von Arbeitskleidung (Los 1), Handtuchrollen (Los 2) und Schmutzfangmatten (Los 3).
Miete und Reinigung von Arbeitskleidung
Max-Planck-Institute in Stuttgart, Heisenbergstraße 1, 70569 Stuttgart
Die Mitarbeiter der Max-Planck-Institute für Festkörperforschung und Intelligente Systeme, sowie Mitarbeiter der Hausdienste/Haustechnik beider Institute haben Bedarf an der Bereitstellung von Arbeitskleidung zur Miete, inkl. regelmäßiger Reinigung und Zurverfügungstellung von Schränken zur Aufbewahrung der Kleidungsstücke. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind ca. 57 Personen einzukleiden. Die Anzahl der einzukleidenden Personen kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Nach Ablauf der Angebotsfrist sind alle Bieter dazu aufgefordert Ihre angebotenen Kleidungsstücke für eine kostenlose Teststellung (inkl. Lieferung und Abholung der Kleidungsstücke) zur Verfügung zu stellen. Die Kleidungsstücke sind frühestens 24 Stunden nach Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber anzuliefern, spätestens jedoch bis zum 25.01.2022, 15:00 Uhr . Hierbei ist jedes angefragte Kleidungsstück in den Größen S, M, L, XL und XXL in einer Farbe anzuliefern. Außerdem ist eine Broschüre mit den Farbauswahlen beizufügen. Der Auftraggeber behält die Kleidungsstücke, bis die Auswertung der Angebote abgeschlossen ist. Anschließend informiert der Auftraggeber den jeweiligen Bieter, dass die Kleidungsstücke zur Abholung bereitstehen. Nach Information hat der Bieter die Abholung zeitnah zu organisieren.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsjahresende kündigt. Nach der maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Miete und Reinigung von Handtuchrollen
Max-Planck-Institute in Stuttgart, Heisenbergstraße 1, 70569 Stuttgart
Die Max-Planck-Institute für Festkörperforschung und Intelligente Systeme bilden die Max-Planck- Institute Stuttgart. Diese haben Bedarf an der Bereitstellung von Stoffhandtuchrollen, inklusive regelmäßiger Reinigung. Abgewickelt wird dies durch die Hausdienste/Haustechnik beider Institute. Der Aufraggeber hat CWS Uno Handtuchrollenspender im Einsatz. Hierfür sind passende Stoffhandtuchrollen zur Miete zu liefern.
Der Vollbestand an Handtuchrollen beträgt 900 Stück. Bei Vertragsbeginn ist der Vollbestand beim Auftraggeber anzuliefern. Sollte die Länge der angebotenen Handtuchrolle um mehr als 15% von 35 m abweichen, dann behält sich der Aufraggeber vor, nach Zuschlagserteilung den Vollbestand entsprechend anzupassen.Wöchentlich werden zwischen 180 und 100 Handtuchrollen gewechselt. Hierbei handelt es um einen unverbindlichen Schätzwert.
Nach Ablauf der Angebotsfrist sind alle Bieter dazu aufgefordert eine Handtuchrolle für eine kostenlose Teststellung (inkl. Lieferung und Abholung) zur Verfügung zu stellen. Die Handtuchrolle ist frühestens 24 Stunden nach Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber anzuliefern, spätestens jedoch bis zum 25.01.2022, 15:00 Uhr . Der Auftraggeber führt eine Kontrolle der Passgenauigkeit und Rollenlänge durch. Sollte die Handtuchrolle nicht in die Handtuchspender des Auftraggebers passen oder entspricht die Rollenlänge nicht der gemachten Angabe im Angebotsschreiben wird der Bieter von der Wertung des Loses ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält die Handtuchrolle, bis die Auswertung der Angebote abgeschlossen ist. Anschließend informiert der Auftraggeber den jeweiligen Bieter, dass die Handtuchrolle zur Abholung bereitsteht. Nach Information hat der Bieter die Abholung zeitnah zu organisieren.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsjahresende kündigt. Nach der maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Miete und Reinigung Schmutzfangmatten
Max-Planck-Institute Stuttgart, Heisenbergstraße 1, 70569 Stuttgart
Die Max-Planck-Institute für Festkörperforschung und Intelligente Systeme bilden die Max-Planck- Institute Stuttgart. Diese haben Bedarf an der Bereitstellung von Schmutzfangmatten, inklusive regelmäßiger Reinigung. Abgewickelt wird dies durch die Hausdienste/Haustechnik beider Institute.
Zu liefern sind Schmutzfangmatten zur Miete mit Qualität: High - Twist-Nylon (keine Baumwolle). Die jährlich benötigte Stückzahl beträgt derzeit ca. 408 Stück. Der Auftragnehmer hat die gereinigten Schmutzfangmatten im Gebäude des Auftraggebers selbstständig auszulegen und die gebrauchten Schmutzfangmatten einzusammeln. Sollte sich die Anzahl der Auslegeorte erhöhen oder verringern oder sich die Anzahl der Schmutzfangmatten erhöhen oder verringern, so passt sich die benötigte Stückzahl an. Derzeit liegen 12 Schmutzfangmatten beim Auftraggeber aus.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsjahresende kündigt. Nach der maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
a)Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes, Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des Angebotsverantwortlichen, Namen und Funktionen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, Geschäftsfelder- und zweige, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren), Angabe ob es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt, Angabe, ob es sich bei dem Unternehmen um ein selbständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen handelt (im Falle von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens und Nennung des Firmenanteils den das Part-nerunternehmen oder verbundene Unternehmen an dem Unternehmen hält oder den Firmenanteil den das Unternehmen an dem jeweiligen Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen hält). (Anlage 7)
b)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Anlage 8). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB darf ein Bieter höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
c)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB (Anlage 9). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB darf ein Bieter höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
d)Eigenerklärung zur Berufs- oder Handelsregistereintragung, sowie Vorlage eines Auszuges: Erklärung des Bieters, dass er nach den Vorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Anlage 10).
e)Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Mitarbeiter illegal beschäftigt, dass zum Einsatz kommende Arbeitskräfte nicht als Selbstständige geführt werden, dass kein Verfahren anhängig ist/war, das während des Vergabeverfahrens noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister (je nach den nationalen Vorschriften) führen kann/wird, dass das Unternehmen für die Erbringung der Lieferungen / Leistungen keine staatlichen Beihilfen erhalten hat (andernfalls ist der Nachweis darüber beizufügen, dass die staatlichen Beihilfen rechtmäßig im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU gewährt wurden) (im Falle von anderen Unternehmen siehe Anlage 12) und dass das Angebot des Bieters ohne Preisabsprachen zustande gekommen ist (Anlage 11).
f)Eigenerklärung über die Einhaltung des AEntG, AufenthG, MiLoG, SchwarzArbG und über die Einhaltung von allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen: Erklärung des Bieters, dass er das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, sowie für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge einhält. (Anlage 13)
Der Auftraggeber wird für den Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und im Falle von anderen Unternehmen, auch von allen anderen Unternehmen), der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
g)Eigenerklärung zum Gesellschaftskapital, zur Umsatzentwicklung und Entwicklung der Bilanzsumme: Angabe des Gesellschaftskapitals; Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Angabe der Bilanzsumme des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 14).
h)Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw., dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung bis spätestens zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und einen entsprechenden Nachweis, mit den Deckungssummen vor-legt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertra-ges inkl. der Verlängerungsoptionen zu unterhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt folgende Schadensfälle mit mindestens folgenden Deckungssummen ab: 1 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, 2- fach maximiert auf das Vertragsjahr, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden, 2- fach maximiert auf das Vertragsjahr (Anlage 15).
i)Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft und Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat. Die Bezeichnung der Berufsgenossenschaft und die Mitgliedsnummer ist anzugeben. (Anlage 16)
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
j)Eigenerklärung zu Referenzen: Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträge je Los auf das angeboten wird, mit Ansprechpartnern bei diesen Referenzunternehmen, über in Art und Umfang gleichwertige Aufträge, jeweils mit Angabe der Auftragsdauer und des Auftragsjahrs. Das Auftragsjahr darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. (Anlage 17)
k)Nachweis eines Hygienemanagementsystems gemäß DIN EN 14065, oder vergleichbar für Lose 1 und 2.
l)Nachweis der Einhaltung des Ökotexstandard 100 oder vergleichbar für Lose 1 und 2 (für alle in diesen Losen umfassten Artikel).
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.