10470001 - Haus für Film und Medien - Neubau, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_HFM_PS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
10470001 - Haus für Film und Medien - Neubau, Projektsteuerung
Für die damit verbundenen Leistungen in dem Bereich Projektsteuerung sucht die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein leistungsfähiges Unternehmen.
Die im Zuge eines Grobkostenrahmens angenommenen Baukosten betragen insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für die Kostengruppen 300 und 400.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und Verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart / Verknüpfen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „II.2.9“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
3. Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Projektstufe 5 in Anlehnung an dem AHO zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Mustervertrag
zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Projektstufen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Projektstufen besteht nicht.
Bei der Planung und Ausführung koordiniert die Projektsteuerung verantwortlich die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) und der Energierichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart in aktueller Fassung.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Hinweis zum genannten Endtermin: Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung.
2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) Beschäftigten (Teilzeitkräfte können entsprechend ihrer Tätigkeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
- bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt.
- ab 5 und bis zu 8 Vollzeitbeschäftigte 50 Pkt.
- ab 9 Vollzeitbeschäftigte 80 Pkt.
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Projektsteuerung Neubau, mindestens Honorarzone IV gem. Anlage 10.2 HOAI
1. Nutzungsart
- Sonstiger Neubau 40 Pkt.
- Neubau mit Versammlungsstätte > 300m2 (Der Nachweis der Raumgröße muss erbracht werden.)70 Pkt.
- Neubau eines Kulturbaus* mit Versammlungsstätte > 300m2 (Der Nachweis der Raumgröße muss erbracht werden.) 100 Pkt.
*Kulturbau: Kino, Bibliothek, Museum, Konzerthaus, Theater, Oper, Hörsäle, Stadthalle etc.
2. Auftraggeber
- Privater Auftraggeber 20 Pkt.
- Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) 50 Pkt.
3. Baukosten KG 300+400 (in EUR netto)
- unter 10,0 Mio EUR 10 Pkt.
- von 10,0 Mio bis 15,0 Mio EUR 30 Pkt.
- über 15,0 Mio EUR 50 Pkt.
4. Realisierte und vollständig abgeschlossene Projektstufen Gebäudeplanung nach AHO durch den Bewerber
- Projektstufe 1 13 Pkt.
- Projektstufe 2 10,5 Pkt.
- Projektstufe 3 9,5 Pkt.
- Projektstufe 4 13Pkt.
- Projektstufe 5 4 Pkt.
5. Jahr der Inbetriebnahme
- älter als 10 Jahre (vor 01.01.2012) bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt.
- 5 bis 10 Jahre (01.01.2012 – 31.12.2016) 10 Pkt.
- jünger als 5 Jahre (ab 01.01.2017) 20 Pkt.
--- Nachweis (max. 1 Seite DIN A3) zum Referenzobjekt ist als Anlage beigefügt.
Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Ziffern 2.2.1.1. bis 2.2.1.5 sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet um Einreichung eines Referenzschreibens des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses (Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde) oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.
- § 73 Abs. 3 VgV Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den in § 16 des Vertragsgenannten Deckungssummen jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium)
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe)
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
- Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Projektsteuerung Neubau, mindestens Honorarzone IV gem. Anlage 10.2 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Nutzungsart, Auftraggeber, Baukosten KG 300+400 (in EUR netto), Realisierte und vollständig abgeschlossene Projektstufen Gebäudeplanung nach AHO durch den Bewerber, Jahr der Inbetriebnahme).
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
siehe Abschnitt III.1.1
§ 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet dieVergabestelle über den Ausschluss)
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Termine
- Verhandlungsgespräche vsl. 29. April 2022
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, den Termin für das Verhandlungsgespräch zu verschieben. Es wird angestrebt, dass der Termin bestehen bleibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]6