Projektmanagement IZ Green Tech Referenznummer der Bekanntmachung: IZ_21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement IZ Green Tech
Ausschreibungsgegenstand sind Projektmanagementleistungen für die Stadt Mannheim im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung des Neubaus des Innovationszentrums Green Tech (IZ Green Tech) in Mannheim.
Mannheim
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen zur Realisierung des Neubaus des Innovationszentrums Green Tech (IZ Green Tech) auf dem Gelände des MAFINEX (Julius-Hatry-Straße 1, Mannheim) für die Stadt Mannheim - Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung (FB 80). Die Realisierung bedarf einer Zuwendung im Rahmen des EU-Förderprogramms RegioWIN /EFRE 2021-2027.
Die Projektmanagementleistungen umfassen Grundleistungen sowie Besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie Leistungen der Projektleitung für die Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereich A bis E gemäß der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Aufl., Stand März 2020 nebst AHO Nr. 19, 2018.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) umfasst die Projektstufen "Projektvorbereitung", "Planung" und "Ausführungsvorbereitung" (teilweise). Soweit einzelne Grundleistungen / Besondere Leistungen aus der Projektstufe "Ausführungsvorbereitung" systematisch zu den HOAI-Leistungsphasen 6 und 7 des interdisziplinären Planungsteams gehören, sind sie nicht Gegenstand der Bearbeitungsstufe I, sondern der Bearbeitungsstufe II. Die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) erfasst danach die Projektstufen "Ausführungsvorbereitung" (teilweise), "Ausführung" und "Projektabwicklung".
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der folgenden objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderung, Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von Bedeutung sind. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ungenügend bewertet wird.
(c) Zudem wird die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters des Bewerbers beurteilt. Bei der Bewertung finden die berufliche Qualifikation, die allgemeine Berufserfahrung, die Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen einschließlich EFRE-Projekten sowie die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 99 Nr. 1 GWB nebst der Erfahrung bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen Berücksichtigung.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Projektleiter als sehr gut, 4 Punkte dessen Projektleiter als gut, 3 Punkte dessen Projektleiter als befriedigend, 2 Punkte dessen Projektleiter als ausreichend, 1 Punkt dessen Projektleiter als mangelhaft und 0 Punkte dessen Projektleiter als ungenügend bewertet wird. Die erzielte Punktzahl wird mit dem Faktor 4 multipliziert.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Die Projektrealisierung ist abhängig von der Projektbezuschussung durch die EU und das Land Baden-Württemberg aus RegioWin / EFRE 2021-2027-Mitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1.Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des Jahresumsatzes aus Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung)
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden
zu Ziffer 1: mindestens Jahresumsatz aus Projektmanagementleistungen (Projekt-steuerung und Projektleitung) von netto EUR 500.000,00 als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren
zu Ziffer 2: 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils EUR 2.000.000,00.
Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum beim Nachweis gemäß Ziffer 1 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für den Mindest-Umsatz ist in diesem Fall jeweils der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes gemäß Ziffer 1, wenn die Addition der nachgewiesenen Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den geforderten Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren erreicht.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 2 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von jeweils EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreicht.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten rund 6 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) gemäß §§ 2, 3 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmanagement", 5. Auflage, Stand März 2020.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
zu Ziffer 1.:
(a) Es müssen vom Bewerber mindestens zwei Referenzleistungen benannt werden, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(b) Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2015 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzleistungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Projektstufe 4 "Ausführung" gemäß § 2 AHO Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmanagement", 5. Aufl., Stand März 2020 fortgeschritten sein.
(c) Von den mindestens zwei zu benennenden Referenzleistungen muss mindestens eine Referenzleistung ein EFRE-Projekt zum Gegenstand gehabt haben, d.h. aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) (ko-)finanziert worden sein.
zu Ziffer 2:
(a) Der Projektleiter muss mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung im Bereich Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) gemäß §§ 2, 3 der AHO Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmanagement", 5. Aufl., Stand März 2020 verfügen.
(b) Der Projektleiter muss Erfahrungen mit der EFRE-Förderung mindestens anhand des Projektmanagements eines nicht vor dem 01.01.2015 abgeschlossenen EFRE-Projekts nachweisen. Sofern das EFRE-Projekt aktuell noch nicht abgeschlossen ist, muss es mindestens bis zum Beginn der Projektstufe 4 "Ausführung" gemäß § 2 AHO Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmanagement", 5. Aufl., Stand März 2020 fortgeschritten sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRN6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.