RV Rohr-Tiefbau inkl. Rufbereitschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_12_012
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Rohr-Tiefbau inkl. Rufbereitschaft
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Rahmenverträge für Rohr- und Tiefbauleistungen mit Rufbereitschaft im Netzgebiet der terranets bw GmbH.
terranets bw betreibt ein Transportnetz für Erdgas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes. Es ist ca. 2700 km lang, angeschlossen sind ca. 300 Gasdruckregel- und -Messanlagen.
Das Transportsystem wurde seit 1962 abschnittsweise errichtet. Die Nennweiten betragen 80 mm bis 700 mm. Die zulässigen Betriebsdrücke (MOP) liegen im Bereich von 8 bar bis MOP 80 bar.
Die momentan in Planung befindlichen Leitungsabschnitte mit einer Nennweite von 1200 mm sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Die Leitungen sind weitgehend seit der Errichtung kathodisch geschützt. Die bis zum Jahre 1973 errichteten ca. 1000 km Gashochdruckleitungen sind mit einer Bitumenumhüllung passiv geschützt. Die danach gebauten Gashochdruckleitungen besitzen größtenteils eine Kunststoffumhüllung. Leitungen oder Leitungsabschnitte ab Baujahr 2011 sind teilweise zusätzlich mit Faserzementmörtel (FZM) umhüllt.
Die Leitungen sind aus mit Stumpfnähten verbundenen Stahlrohren errichtet. Bei den Stahlrohren handelt es sich um nahtlose, längsnaht- und spiralnahtgeschweißte Rohre in den Materialklassen St 35 (StE 210.7 /L210) bis StE 480.7 TM / L485 mit Wanddicken von i. d. R. 4,5 mm bis 12,5 mm und Streckgrenzen von ca. 210 bis 550 N/mm².
Parallel zum größten Teil der Gashochdruckleitungen verlaufen Fernsprech- und Steuerkabel. Die terranets bw betreibt ein rund 2.200 km langes Nachrichten- und Telekommunikationsnetz mit entsprechenden Anlagen und Einrichtungen, größtenteils parallel zu den Gashochdruckleitungen im Schutzstreifen. Die LWL-Kabel wurden in Kabelschutzrohre DN 40 aus HDPE verlegt. Im Nachrichten- und Telekommunikationsnetz bestehen darüber hinaus auch Cu-Kabel in DN 100 Kabelschutzrohren aus HDPE.
Die Netzaufteilung der terranets bw entspricht der Losaufteilung innerhalb dieser Ausschreibung und gliedert sich in das Netzgebiet Nord im Bundesland Hessen und in das Netzgebiet Süd im Bundesland Baden-Württemberg.
Der geforderte Leistungsumfang ist für beide Netzgebiete bzw. Lose identisch.
Kurzfristige Abrufe (Störungen) müssen vom jeweilig zuständigen Gebietspartner der Rufbereitschaft erbracht werden.
Mittel- bis langfristigen Abrufe werden nach Bedarf definiert und beauftragt. Die Grundlage zur Verteilung dieser Einzelabrufe wird zur Angebotsaufforderung konkretisiert.
Die mittel- bis langfristigen Abrufe / tatsächlichen Störeinsätze werden nach Aufwand und Nachweis abgerechnet. Die Rufbereitschaft wird über eine monatliche Pauschale vergütet.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Mindestumsatz.
Netzgebiet Nord
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Leitungsnetze weitläufig innerhalb Hessens.
Detalierte Angaben sind den beigefügten Leitungsnetzkarten zu entnehmen.
a. Arbeiten / Abrufe nach Rahmenvereinbarung
Bei Arbeiten nach Rahmenvereinbarung wir der Leistungsumfang durch den Abruf bzw. nach Absprache zwischen dem AN und dem Projektleiter des AG auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses mit Festpreisen festgelegt.
Das Leistungsverzeichnis wird u.a. folgende Leistungen umfassen:
- Baustelleneinrichtung für Rohr- und Tiefbauleistungen
- Überfahrten
- Trasse freimachen
- Abfallbehandlung
Unter anderem: Abfallbeprobung (Haufwerk)
- Oberbodenbearbeitung
- Aushub und Verfüllen
Unter anderem: Statische/dynamische Lastplattendruckversuche
- Lieferung von Fremdmaterial
- Straßen- und Wegebau
- Kreuzung von Gewässern
- Querung von Leitungen
- Verbau
- Wasserhaltung
- Kabelarbeiten
- Einbau von Leitungszubehör
- Schneiden von Stahlrohren und Rohrbögen
- Schweißnähte
- Schneiden und Schweißen von Mantelrohren
- Herstellen von Flanschverbindungen
- Rohrverlegung
- Einbau von Passrohren
- Anpassen Armaturengestänge
- Druckprüfung und Trocknung
- Umhüllung
- Stundenlohnarbeiten
- Kabelarbeiten für Kommunikationstechnik (Spühlbohrung)
Die Abrufe für Rohr- und Tiefbauleistungen werden nach Aufwand und Nachweis abgerechnet. Die Abrufe werden von kurz- (Störungen) bis mittel- bzw. langfristig nach Bedarf definiert und beauftragt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Mindestumsatz.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewett-bewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
b.) Rufbereitschaft
Zur unverzüglichen und sachkundigen Beseitigung von Störungen und Gefahren am Transportsystem steht jederzeit fachlich qualifiziertes, ausgerüstetes Personal der terranets bw zur Verfügung.
Zur Unterstützung dieses Entstörungsdienstes der terranets bw, insbesondere zur Sicherstellung einer schnellen Instandsetzung nach Schadensfällen am Transportsystem, hat die terranets bw mit geeigneten, qualifizierten Rohr- und Tiefbauunternehmen Vereinbarungen über Vorhaltung und ständige Betriebsbereitschaft von Personal, Fahrzeugen, Maschinen und Geräten für Tiefbauarbeiten und Rohrbauarbeiten abgeschlossen. Die Vereinbarungen mit den qualifizierten Fachfirmen stellen externe Organisationselemente im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes GW 1200:2021-06 (A), gemäß Ziffer 4.2.2 dar.
Diese Leistung wird gleichzeitig mit einer Rahmenvereinbarung über Rohr- und Tiefbauarbeiten vergeben.
Der Bieter gibt über die Eigenerklärung gemäß des Teilnahmeformulars an, dass er für einen Teil des Netzgebiets die Rufbereitschaft anbieten kann. Die Bieter, welche zur An-gebotsaufforderung eingeladen werden, erhalten im Nachgang die Möglichkeit den Teil des Netzgebiets für die Rufbereitschaft zu konkretisieren.
Ziel ist es fest zugewiesene Rufbereitschaften für das gesamte Netzgebiet (Los 1 Nord & Los 2 Süd) zu vereinbaren.
Bei konkurrierenden Bewerber für die Rufbereitschaft im selben Gebiet werden die Bewertungskriterien (Bewerbermemorandum Punkt 3.6) herangezogen.
Der Rahmenvertrag soll maximal 8 Jahre (bis maximal 2030) erbracht werden. Es gilt eine feste Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Nach der festen Vertragslaufzeit kann der Vertrag je-weils um ein weiteres Jahr (bis zur Maximallaufzeit) verlängert werden.
Es wird eine jährliche Preisanpassung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses vorgenommen. Im Detail ist dies dem Vertragsentwurf in der nachgelagerten Verfahrensstufe zu entnehmen.
Konkret bedeutet dies:
01.05.2022: Vertragsabschluss für 5 Jahre
2027 Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
2028 Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
2029 Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Netzgebiet Süd
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Leitungsnetz weitläufig innerhalb Baden-Württembergs.
Detailierte Angaben zum Leitungsnetz sind der beigefügten Leitungsnetzkarte zu entnehmen.
a. Arbeiten / Abrufe nach Rahmenvereinbarung
Bei Arbeiten nach Rahmenvereinbarung wir der Leistungsumfang durch den Abruf bzw. nach Absprache zwischen dem AN und dem Projektleiter des AG auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses mit Festpreisen festgelegt.
Das Leistungsverzeichnis wird u.a. folgende Leistungen umfassen:
- Baustelleneinrichtung für Rohr- und Tiefbauleistungen
- Überfahrten
- Trasse freimachen
- Abfallbehandlung
Unter anderem: Abfallbeprobung (Haufwerk)
- Oberbodenbearbeitung
- Aushub und Verfüllen
Unter anderem: Statische/dynamische Lastplattendruckversuche
- Lieferung von Fremdmaterial
- Straßen- und Wegebau
- Kreuzung von Gewässern
- Querung von Leitungen
- Verbau
- Wasserhaltung
- Kabelarbeiten
- Einbau von Leitungszubehör
- Schneiden von Stahlrohren und Rohrbögen
- Schweißnähte
- Schneiden und Schweißen von Mantelrohren
- Herstellen von Flanschverbindungen
- Rohrverlegung
- Einbau von Passrohren
- Anpassen Armaturengestänge
- Druckprüfung und Trocknung
- Umhüllung
- Stundenlohnarbeiten
- Kabelarbeiten für Kommunikationstechnik (Spühlbohrung)
Die Abrufe für Rohr- und Tiefbauleistungen werden nach Aufwand und Nachweis abgerechnet. Die Abrufe werden von kurz- (Störungen) bis mittel- bzw. langfristig nach Bedarf definiert und beauftragt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Mindestumsatz.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewett-bewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
b.) Rufbereitschaft
Zur unverzüglichen und sachkundigen Beseitigung von Störungen und Gefahren am Transportsystem steht jederzeit fachlich qualifiziertes, ausgerüstetes Personal der terranets bw zur Verfügung.
Zur Unterstützung dieses Entstörungsdienstes der terranets bw, insbesondere zur Sicherstellung einer schnellen Instandsetzung nach Schadensfällen am Transportsystem, hat die terranets bw mit geeigneten, qualifizierten Rohr- und Tiefbauunternehmen Vereinbarungen über Vorhaltung und ständige Betriebsbereitschaft von Personal, Fahrzeugen, Maschinen und Geräten für Tiefbauarbeiten und Rohrbauarbeiten abgeschlossen. Die Vereinbarungen mit den qualifizierten Fachfirmen stellen externe Organisationselemente im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes GW 1200:2021-06 (A), gemäß Ziffer 4.2.2 dar.
Diese Leistung wird gleichzeitig mit einer Rahmenvereinbarung über Rohr- und Tiefbauarbeiten vergeben.
Der Bieter gibt über die Eigenerklärung gemäß des Teilnahmeformulars an, dass er für einen Teil des Netzgebiets die Rufbereitschaft anbieten kann. Die Bieter, welche zur An-gebotsaufforderung eingeladen werden, erhalten im Nachgang die Möglichkeit den Teil des Netzgebiets für die Rufbereitschaft zu konkretisieren.
Ziel ist es fest zugewiesene Rufbereitschaften für das gesamte Netzgebiet (Los 1 Nord & Los 2 Süd) zu vereinbaren.
Bei konkurrierenden Bewerber für die Rufbereitschaft im selben Gebiet werden die Bewertungskriterien (Bewerbermemorandum Punkt 3.6) herangezogen.
Der Rahmenvertrag soll maximal 8 Jahre (bis maximal 2030) erbracht werden. Es gilt eine feste Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Nach der festen Vertragslaufzeit kann der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr (bis zur Maximallaufzeit) verlängert werden.
Es wird eine jährliche Preisanpassung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses vor-genommen. Im Detail ist dies dem Vertragsentwurf in der nachgelagerten Verfahrensstufe zu entnehmen.
Konkret bedeutet dies:
01.05.2022: Vertragsabschluss für 5 Jahre
2027 Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
2028 Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
2029 Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
xDer Bieter erklärt anhand dieser Eigenerklärung, dass er im Auftragsfall für einen Teil des Netzgebiets den Bereitschaftsdienst erbringen wird.
Der Rufbereitschaftsdienst umfasst folgende Leistungen:
- Vorhalten von Personal: 1x Bereitschaftsführer, (Richtmeister / Schachtmeister) 2x Schweißer mit gültigem Prüfzeugnis nach DIN EN ISO 9606-1, 1x Kfz-/Arbeitsgeräteführer (LKW-, Baggerführer), 1x Helfer für Handreichungen und Rohr-arbeiten, z.B. Schneid- und Einpassarbeiten
- Vorhalten von Maschinen und Geräten: 1x Bagger, geeignet für Tiefbau bis 3m Tiefe, 2x Schweißaggregate mit Stromerzeuger, Aggregat zur Beseitigung von schweiß-technisch störenden Magnetfeldern an der Rohrleitung, Hilfswerkzeuge z.B. zum Brennschneiden, Schleifen und Einpassen von Rohrleitungen, Baustellenbeleuchtung, Pumpen für Wasserhaltung, Verbau- und Absperrmaterial, Grabenwerkzeuge für Handschachtung
- Verfügbarkeit 24 Stunden 7 Tage die Woche, Reaktionszeit von mindestens 3 Stunden
xReferenzen -Gastransportleitungen
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind jeweils die in den nachfolgenden Anlagen geforderten Angaben erforderlich.
Referenzobjekte sind: Gastransportleitungen im Sinne der Gashochdruckleitungsverordnung, gemäß den Anforderungen nach DVGW G 463 (A)
Die Referenzobjekte müssen in den letzten sieben Kalenderjahren (frühestens 01/2014) errichtet und abgenommen worden sein. Es müssen 3 Referenzen für Rohr-und Tiefbauprojekte vorgelegt werden.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen
xSeitens Einzelbewerber (bei Bietergemeinschaft das Rohrbauunternehmen) ist eine gültige Zulassung nach DVGW GW 301 (A), Gruppe G1 oder nach einem gleichwertigen Zertifizierungsverfahren erforderlich. Wir bitten entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit beizufügen
xDer Bieter erklärt anhand dieser Eigenerklärung, dass sofern die Zulassung der Anlage C während der Vertragslaufzeit ausläuft, er eine Verlängerung entsprechend der Rahmenvertragslaufzeit rechtzeitig beantragt und an den Auftraggeber übermittelt.
xDer Bieter erklärt anhand dieser Eigenerklärung, dass sein Personal / sein Betrieb und/oder das Personal / der Betrieb der Subunternehmer über alle nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Qualifikationen und im Zeitraum der Rahmenverein-barung gültigen Zertifikate und Zulassungen verfügt und er im Falle der Beauftragung die Zulassungsurkunden spätestens 3 Wochen vor Vertragsbeginn unaufgefordert vorlegen wird.
Dies gilt für
- gültige Schweißerzeugnisse nach DIN EN ISO 9606-1 (vormals DIN EN 287-1);
- gültige Schweißverfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614-1 und VdTÜV-Merkblatt 1052;
- WPS - Schweißanweisung für das vorgesehene Schweißverfahren nach DIN EN ISO 15609-1;
- Qualifikationsnachweis des eingesetzten Schweißaufsichtspersonals nach DIN SPEC 35236 und DIN EN ISO 14731;
- Auflistung der aufsichtsführenden Personen (Bauleiter, Koordinatoren nach DGUV Vorschrift 1 und BaustellV, Verantwortliche nach RSA 95);
- Befähigungsnachweise des eingesetzten Personals für Umhüllung nach DVGW GW 15;
- Bescheinigung des eingesetzten Personals nach DVGW GW 129;
- Zertifikat des Fachunternehmens für die Errichtung der Anlagen des Kathodischen Korrosionsschutzes nach DVGW GW 11 (A);
Gleichwertige Dokumente sind zugelassen. Wir bitten entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit beizufügen.
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens nach Ende der Minimallaufzeit (2027)
Spätestens nach Ende der Maximallaufzeit (2030)
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCARATF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.