Bauleistungen für die Generalsanierung des Hölderlin-Gymnasiums Nürtingen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gw-nuertingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen für die Generalsanierung des Hölderlin-Gymnasiums Nürtingen
Die Stadt Nürtingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hölderlin-Gymnasiums in Nürtingen. Das Hauptgebäude wurde 1978 als Bildungszentrum Süd errichtet und 1981 um einen zweigeschossigen Anbau (Bauteil D) erweitert.
Im Jahr 2007 wurde der Gebäudekomplex um eine Mensa ergänzt. Im Laufe der Jahre wurden an den Gebäuden kleinere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf Teilbereichen der Dachfläche eine Photovoltaikanlage errichtet. Im Rahmen der Mensaerweiterung 2007 (Versammlungsstätte) wurde ein Aufzug im Bereich des Atriums des Hauptgebäudes ergänzt.
Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt, Ausführungsbeginn ist für die Lose 1-3 (Rückbau, Schadstoffsanierung, Entsorgung / Gerüstbauarbeiten / Abbruch- Maurer- und Stahlbetonarbeiten) April 2022, für die Lose 4-7 im technischen Ausbau Mai 2022.
Veröffentlicht werden am 21.01.2022 die Lose 1 bis 3 und das Los 7.
Veröffentlicht werden am 04.02.2022 die Lose 4 bis 6.
Lose Sanitärinstallationen (Los 4), Heizungsinstallationen (Los 5) und Raumlufttechnische Anlagen (Los 6)
Rückbau, Schadstoffsanierung, Entsorgung
Hölderlin Gymnasium, Am Lerchenberg 75, 72622 Nürtingen
Rückbau, Schadstoffsanierung, Entsorgung
Umbau und Generalsanierung der Schule in zwei Bauabschnitten.
Die Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten umfassen den Rückbau der
asbestbelasteten Abhangdecken einschl. KMF Auflagen, Abbruch und Entsorgung aller
Oberbeläge im Innenbereich, Abbruch von nichttragenden Innenwänden und Türen.
Abbruch der bestehenden Vorhangfassade aus Asbestzementplatten einschl. Dämmung und
Unterkonstruktion.
Beschreibung der Beschaffung
- ca. 3.600 qm Bekleidungsplatten Unterdecke schadstoffbelastet
- ca. 1.170 qm Dämmung abgehängte Decke, Mineralwolle schadstoffbelastet
- ca. 1.650 qm Paneeldecke Stahl und Lamellensystemdecken Alu
- ca. 950 qm Wandbekleidung Holzwerkstoff Systemtrennwände
- ca. 600 qm Fliesen und Platten an Innenwänden
- ca. 415 qm Fliesen Bodenbelag
- ca. 4.900qm Bodenbelag Linoleum
- ca. 100 Türen Holz/Stahl/Alu
- ca. 2.200qm Faserzementplattenbekleidung schadstoffbelastet
- ca. 305 lfm Attikaabdeckung Kupfer
Gerüstbauarbeiten
Hölderlin Gymnasium, Am Lerchenberg 75, 72622 Nürtingen
Gerüstbauarbeiten
Umbau und Generalsanierung der Schule in zwei Bauabschnitten.
Fassadengerüste als Arbeitsgerüste einschl. Gerüstverbreiterung, Schutzdächern und
Bauaufzug und Raumgerüste im Innenbereich.
Beschreibung der Beschaffung
- ca. 2.300 qm Arbeitsgerüst längenorientiert
- ca. 650 lfm Innengeländer
- ca. 1.800 lfm Belagsverbreiterung wandseitig
- ca. 4 Stk Treppenaufgang
- ca. 1 Stk Bauaufzug
- ca. 2.200 cbm Arbeitsgerüst flächenorientiert
Abbruch-, Mauer- und Stahlbetonarbeiten
Hölderlin Gymnasium, Am Lerchenberg 75, 72622 Nürtingen
Abbruch-, Mauer- und Stahlbetonarbeiten
Umbau und Generalsanierung der Schule in zwei Bauabschnitten.
Baustelleneinrichtung einschl. Turmdrehkran, Abbruch tragender Bauteile im Innen- und
Außenbereich, Abbruch Fassade und Dachaufbauten, Herstellen von Öffnungen in
Stahlbetonwänden, Fundamentarbeiten, Mauer- und Stahlbetonarbeiten.
Beschreibung der Beschaffung
- Baustelleneinrichtung einschl. Turmdrehkran
- ca. 70 cbm Abbruch Innenwände KS und Beton
- ca. 80 lfm Sägeschnitte Stahlbeton
- ca. 40 cbm Abbruch Rippendecken und Flachdecken Stahlbeton
- ca. 85 cbm Stahlbetonarbeiten
- ca. 5 to Stahlbauteile permanent
- ca. 40 qm Mauerwerk KS
Sanitärinstallationen
Hölderlin Gymnasium, Am Lerchenberg 75, 72622 Nürtingen
Sanitärinstallationen
- ca. 500 m Abwasserleitungen
- ca. 250 m Regenwasserleitungen
- ca. 2100 m Trinkwasserleitungen
- ca. 130 m Gasleitungen für Fachklassen
- ca. 115 Sanitärgegenstände
- ca. 100 m trockene Feuerlöschleitung inkl. 4 Entnahmestellen
Heizungsinstallationen
Hölderlin Gymnasium, Am Lerchenberg 75, 72622 Nürtingen
Heizungsinstallationen
- ca. 270 m² Fußbodenheizung
- ca. 80 m² Wärmebänke
- ca. 40 Heizkörper
- Verteilung mit 11 Heizgruppen
- ca. 4000 m Heizleitungen
Raumlufttechnische Anlagen
Hölderlin Gymnasium, Am Lerchenberg 75, 72622 Nürtingen
Raumlufttechnische Anlagen
- ca. 900 m² Luftkanalnetz eckig
- ca. 1150 m Wickelfalzrohr
- Kompaktlüftungsgerät mit 4.000 m³/h
- Deckengerät mit 750 m³/h
- 3 Ex geschützte Dachventilatoren
- ca. 100 m PP – Luftleitungen
- 42 Brüstung - Lüftungsgeräte
- 3 Fortluftventilatoren
- 6 Klima-Split-Geräte
Stark- und Schwachstrominstallationen, MSR/GLT/RLT-Verkabelung, Allgemeine Strominstallationen, Demontagen
Hölderlin Gymnasium, Am Lerchenberg 75, 72622 Nürtingen
Starkstrominstallationen:
5-feldrige Niederspannungshauptverteilung inkl. Trafoverkabelung
ca. 12 Stck mehrfeldrige Etagen-/Bereichunterverteilungen
ca. 1.100 m Verteilerzuleitungen 16-70 mm²
ca. 1.410 m Kabelrinnen 200 - 600mm
ca. 1.260 m Brüstungskanal
ca. 40.980 m Installationskabel 3x1,5 - 5 x 6
ca. 8.610 m KNX-Buskabel
ca. 1.440 Stck Installationsgeräte
ca. 735 Stck KNX-Steuerung-Bauteile
ca. 1.730 Stck Beleuchtungskörper
ca. 3 Stck Sicherheitsbeleuchtunganlage
ca. 370 Stck Sicherheitsleuchten
Schwachstrominstallationen:
ca. 1 Stck Sprachdurchsagenanlage, SAA, Bestandsanlage überarbeiten und erweitern
ca. 310 Stck Lautsprecher
ca. 7.790 m SAA-Verkabelung, inkl. Trassenmaterial
ca. 1 Stck Brandmeldezentrale, bestehende wiederverwenden und Ergänzen
ca. 230 Stck Rückbau Bestands-Rauchmelder und Einlagern
ca. 630 Stck Handdruckmelder / Rauchmelder
ca. 13.790 m Brandmeldekabel
ca. 133 Stck Amokalarmierung - Auslösetaster
ca. 13 Stck Datenschränke
ca. 530 Stck Datendosen
ca. 560 m LWL 4x12 fasrig Singelmode
ca. 53.300 m CAT7-Kabel-Duplex
MSR/GLT/RLT-Verkabelung:
ca. 18.650 m MSR-Verkabelung
Allg. - Baustrom:
ca. 7 Stck Baustromverteiler
ca. 2 Stck Baubeleuchtungsverteiler
ca. 135 Stck Bau-Wegeleuchten
Demontagen:
Bestands-NSHV mit Provisorien
Demontage Installationsgeräte
Kabeldemontagen inkl. Trassen/Leitungsführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung kann gemäß §122 Abs. 3 GWB bez. § 50 Abs. 3 VgV durch Präqualifizierung erbracht bzw. gemäß § 50 Abs. 1 VgV als Eigenerklärung vorgelegt werden. Die geforderten Unterlagen werden dann vor Auftragsvergabe im Original angefordert. Siehe auch Vergabeunterlagen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Eignung kann gemäß §122 Abs. 3 GWB bez. § 50 Abs. 3 VgV durch Präqualifizierung erbracht bzw. gemäß § 50 Abs. 1 VgV als Eigenerklärung vorgelegt werden. Die geforderten Unterlagen werden dann vor Auftragsvergabe im Original angefordert. Siehe auch Vergabeunterlagen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Eignung kann gemäß §122 Abs. 3 GWB bez. § 50 Abs. 3 VgV durch Präqualifizierung erbracht bzw. gemäß § 50 Abs. 1 VgV als Eigenerklärung vorgelegt werden. Die geforderten Unterlagen werden dann vor Auftragsvergabe im Original angefordert. Siehe auch Vergabeunterlagen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.