Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 nach DIN 14530-27 (3 Lose), 79115 Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004235
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 nach DIN 14530-27 (3 Lose), 79115 Freiburg
Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 nach DIN 14530-27 (3 Lose), Eschholzstr. 115, 79115 Freiburg
Los 1 Frontlenkerfahrgestell
Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 3 Feuerwehrtechnische Geräte
Frontlenkfahrgestell
Freiburg i. Br.
Frontlenkerfahrgestell
Beginn: Sofort nach Auftragsvergabe, Ende: Nach 4 Monaten
Feuerwehrtechnischer_Aufbau
Freiburg i. Br.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Beginn: Nach Anlieferung Los 1, Ende: Nach 12 Monaten
Feuerwehrtechnische Geräte
Freiburg i. Br.
Feuerwehrtechnische Geräte
Beginn: Sofort nach Auftragsvergabe, Ende: nach 14 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frontlenkfahrgestell
Ort: Umkirch
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79224
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer_Aufbau
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Geräte
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de