Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) 1370/2007 für die Linienbündel Seckach-Walldürn und Walldürn
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrn.de/vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) 1370/2007 für die Linienbündel Seckach-Walldürn und Walldürn
Neckar-Odenwald-Kreis
Der Neckar-Odenwald-Kreis beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/07 zum 11.06.2023 für voraussichtlich 10 Jahre einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/07 für die Linienbündel Seckach-Walldürn und Walldürn zu vergeben. Der Direktvergabe wird voraussichtlich im Sommer 2022 eine Preisanfrage an kleine und mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen vorgeschaltet.
Das Linienbündel Seckach-Walldürn umfasst die VRN-Buslinien 848 und 849. Das Linienbündel Walldürn umfasst die VRN-Buslinie 846.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.