Neubau Feuerwache 1 Süd - Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_FW1_Arch
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache 1 Süd - Architektenleistungen
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem Realisierungswettbewerb soll ein Architekturbüro ermittelt werden.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb:
Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 20 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb zuzulassen. Hiervon werden 5 gesetzte Teilnehmer im Voraus festgelegt, welche sich dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu stellen brauchen. Weitere 15 Teilnehmer werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Im Bewerbungsverfahren bekunden Architekturbüros ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen die geforderten Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die Landeshauptstadt Stuttgart bis zu 15 geeignete Bewerber mit den höchsten, erreichten Punktzahlen aus, die zusätzlich zu den 5 gesetzten Teilnehmern, zum Realisierungswettbewerb eingeladen werden. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
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b) Realisierungswettbewerb
Die Ausloberin plant einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts.
Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das
Wettbewerbsergebnis bildet, ggfs. inkl. Überarbeitung, mit 75 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
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c) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch wird die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausschluss- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag (Excel) zu erbringen.
---------- Ausschlusskriterien
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die
Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit dem von der Landeshauptstadt
Stuttgart vorgegebenen „Teilnahmeantrag“ und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen, die im
Bewerbungsformular gefordert werden. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
---------- Die Ausschlusskriterien sind
---------- Formalien:
• Fristgerechter Eingang der Bewerbung
• III.1 EU Deckblatt Teilnahmeantrag
----------- Nachweise:
• Berufliche Qualifikation (Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des
Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.)
---------- Eigenerklärungen:
• Ausschlussgründe nach§ 123 GWB
• Ausschlussgründe nach§ 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die
Vergabestelle über den Ausschluss)
• Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV § 73 Abs. 3 (Ausschlusskriterium)
• Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV
• Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
• Eignungsleihe nach § 47 VgV (Formblatt I.3 EU)
Die Landeshauptstadt Stuttgart macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Alle Teilnehmer müssen die o.g. Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn
der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an
natürliche Personen gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach
Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
---------- Eignungskriterien
Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Eignungskriterien zu erbringen:
2.1.1.Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
- bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 15 Pkt
- mehr als 5 und bis zu 15 Vollzeitbeschäftigte 30 Pkt
- mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte 60 Pkt
2.2. Fachliche Eignung Bewerber
- Referenzen 1 und 2nach Vorgaben des „Teilnahmeantrags“.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen.
---------- Nachforderung von Unterlagen
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
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Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union (EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
Architekt/in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI
1. Gebäudeart
- Neubau sonstiges Gebäude 25 Pkt
- Neubau mit ähnlichen Anforderungen (Feuerwehrhaus, Betriebshof etc.) 50 Pkt
- Neubau eines öffentlichen Bereitschaftsdienstes mit 24h-Betrieb (bspw. Rettungswache) 100 Pkt
2. Bauwerkskosten KG 300+400 (in EUR netto)
- unter 5,0 Mio EUR 10 Pkt
- von 5,0 Mio bis 15,0 Mio EUR 30 Pkt
- über 15,0 Mio EUR 50 Pkt
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
- LPH 2 3,5 Pkt
- LPH 3 7,5 Pkt
- LPH 4 1,5 Pkt
- LPH 5 13,5 Pkt
- LPH 6 5 Pkt
- LPH 7 2 Pkt
- LPH 8 17 Pkt
4. Jahr der Inbetriebnahme
- älter als 10 Jahre (vor 01.01.2011) bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt
- 5 bis 10 Jahre (01.01.2011 – 31.12.2015) 10 Pkt
- bis 5 Jahre und jünger (ab 01.01.2016) 30 Pkt
2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI
1. Gebäudeart
- Neubau im urbanen Kontext 25 Pkt
- Neubau als Teil einer innerstädtischen bestehenden Blockrandbebauung 100 Pkt
2. Bauwerkskosten KG 300+400 (in EUR netto)
- unter 5,0 Mio EUR 10 Pkt
- von 5,0 Mio bis 10,0 Mio EUR 30 Pkt
- über 10,0 Mio EUR 50 Pkt
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
- LPH 2 3,5 Pkt
- LPH 3 7,5 Pkt
- LPH 4 1,5 Pkt
- LPH 5 13,5 Pkt
- LPH 6 5 Pkt
- LPH 7 2 Pkt
Weitere Angaben unter Punkt VI.3)
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt voraussichtlich [Betrag gelöscht] Euro (Netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der RPW und HOAI 2021.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt,bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichenTeilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
----- Zusatz IV.2.9)
4. Jahr der Inbetriebnahme
- älter als 10 Jahre (vor 01.01.2011) bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt
- 5 bis 10 Jahre (01.01.2011 – 31.12.2015) 10 Pkt
- bis 5 Jahre und jünger (ab 01.01.2016) 30 Pkt
----- Zusatz Punkt IV.3.4)
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs standen noch nicht alle Preisrichter fest,
dadurch kann sich die Zusammenstellung des Preisgerichts noch ändern. Die Ausloberin behält sich vor,
weitere Preisgerichtsteilnehmer zu benennen oder auszutauschen.
----- Zusatz Punkt IV.3.5)
Die Ausloberin behält sich bis zum Start des Wettbewerbs vor weitere Preisgerichtsmitglieder zu benennen oder auszutauschen.
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Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
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Termine
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Termine zu verschieben. Es wird angestrebt, dass alle Termine bestehen bleiben.
- Auswahl der Teilnehmer voraussichtlich KW 07 2022
- Start Planungswettbewerb voraussichtlich KW 14 2022
- Auftakt- und Rückfragenkolloquium voraussichtlich KW 17 2022
- Ende Planungswettbewerb voraussichtlich KW 26 2022
- Preisgerichtssitzung voraussichtlich KW 38 2022
- Verhandlungsgespräch voraussichtlich November 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).