Neubau Feuerwache 1 Süd - Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_FW1_Arch

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35890
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35890
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Feuerwache 1 Süd - Architektenleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_FW1_Arch
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem Realisierungswettbewerb soll ein Architekturbüro ermittelt werden.

1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens

-> s. Vergabeunterlagen

2. Verfahrensablauf

Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.

a) Teilnahmewettbewerb:

Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 20 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb zuzulassen. Hiervon werden 5 gesetzte Teilnehmer im Voraus festgelegt, welche sich dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu stellen brauchen. Weitere 15 Teilnehmer werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt.

Im Bewerbungsverfahren bekunden Architekturbüros ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen die geforderten Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die Landeshauptstadt Stuttgart bis zu 15 geeignete Bewerber mit den höchsten, erreichten Punktzahlen aus, die zusätzlich zu den 5 gesetzten Teilnehmern, zum Realisierungswettbewerb eingeladen werden. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.

--------

b) Realisierungswettbewerb

Die Ausloberin plant einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts.

Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das

Wettbewerbsergebnis bildet, ggfs. inkl. Überarbeitung, mit 75 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.

--------

c) Verhandlungsgespräch

Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch wird die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Ausschluss- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag (Excel) zu erbringen.

---------- Ausschlusskriterien

Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die

Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit dem von der Landeshauptstadt

Stuttgart vorgegebenen „Teilnahmeantrag“ und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen, die im

Bewerbungsformular gefordert werden. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.

---------- Die Ausschlusskriterien sind

---------- Formalien:

• Fristgerechter Eingang der Bewerbung

• III.1 EU Deckblatt Teilnahmeantrag

----------- Nachweise:

• Berufliche Qualifikation (Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des

Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.)

---------- Eigenerklärungen:

• Ausschlussgründe nach§ 123 GWB

• Ausschlussgründe nach§ 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die

Vergabestelle über den Ausschluss)

• Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV § 73 Abs. 3 (Ausschlusskriterium)

• Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV

• Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

• Eignungsleihe nach § 47 VgV (Formblatt I.3 EU)

Die Landeshauptstadt Stuttgart macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Alle Teilnehmer müssen die o.g. Ausschlusskriterien separat erfüllen.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen

Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn

der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an

natürliche Personen gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach

Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.

---------- Eignungskriterien

Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Eignungskriterien zu erbringen:

2.1.1.Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV

- bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 15 Pkt

- mehr als 5 und bis zu 15 Vollzeitbeschäftigte 30 Pkt

- mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte 60 Pkt

2.2. Fachliche Eignung Bewerber

- Referenzen 1 und 2nach Vorgaben des „Teilnahmeantrags“.

Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen.

---------- Nachforderung von Unterlagen

Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

----------

Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union (EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt/in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Drei Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart, Deutschland
Knoche Architekten, Leipzig, Deutschland
Lengfeld & Wilisch Architekten PartG mbB, Darmstadt, Deutschland
Planungsgruppe Gestering | Knipping | Schone Architekten | Generalplaner PartmbB, Stuttgart, Deutschland
SUPERGELB ARCHITEKTEN GmbH, Köln, Deutschland
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI

1. Gebäudeart

- Neubau sonstiges Gebäude 25 Pkt

- Neubau mit ähnlichen Anforderungen (Feuerwehrhaus, Betriebshof etc.) 50 Pkt

- Neubau eines öffentlichen Bereitschaftsdienstes mit 24h-Betrieb (bspw. Rettungswache) 100 Pkt

2. Bauwerkskosten KG 300+400 (in EUR netto)

- unter 5,0 Mio EUR 10 Pkt

- von 5,0 Mio bis 15,0 Mio EUR 30 Pkt

- über 15,0 Mio EUR 50 Pkt

3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber

- LPH 2 3,5 Pkt

- LPH 3 7,5 Pkt

- LPH 4 1,5 Pkt

- LPH 5 13,5 Pkt

- LPH 6 5 Pkt

- LPH 7 2 Pkt

- LPH 8 17 Pkt

4. Jahr der Inbetriebnahme

- älter als 10 Jahre (vor 01.01.2011) bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt

- 5 bis 10 Jahre (01.01.2011 – 31.12.2015) 10 Pkt

- bis 5 Jahre und jünger (ab 01.01.2016) 30 Pkt

2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI

1. Gebäudeart

- Neubau im urbanen Kontext 25 Pkt

- Neubau als Teil einer innerstädtischen bestehenden Blockrandbebauung 100 Pkt

2. Bauwerkskosten KG 300+400 (in EUR netto)

- unter 5,0 Mio EUR 10 Pkt

- von 5,0 Mio bis 10,0 Mio EUR 30 Pkt

- über 10,0 Mio EUR 50 Pkt

3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber

- LPH 2 3,5 Pkt

- LPH 3 7,5 Pkt

- LPH 4 1,5 Pkt

- LPH 5 13,5 Pkt

- LPH 6 5 Pkt

- LPH 7 2 Pkt

Weitere Angaben unter Punkt VI.3)

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt voraussichtlich [Betrag gelöscht] Euro (Netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der RPW und HOAI 2021.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt,bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichenTeilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

----- Zusatz IV.2.9)

4. Jahr der Inbetriebnahme

- älter als 10 Jahre (vor 01.01.2011) bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt

- 5 bis 10 Jahre (01.01.2011 – 31.12.2015) 10 Pkt

- bis 5 Jahre und jünger (ab 01.01.2016) 30 Pkt

----- Zusatz Punkt IV.3.4)

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs standen noch nicht alle Preisrichter fest,

dadurch kann sich die Zusammenstellung des Preisgerichts noch ändern. Die Ausloberin behält sich vor,

weitere Preisgerichtsteilnehmer zu benennen oder auszutauschen.

----- Zusatz Punkt IV.3.5)

Die Ausloberin behält sich bis zum Start des Wettbewerbs vor weitere Preisgerichtsmitglieder zu benennen oder auszutauschen.

----------

Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.

Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.

----------

Termine

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Termine zu verschieben. Es wird angestrebt, dass alle Termine bestehen bleiben.

- Auswahl der Teilnehmer voraussichtlich KW 07 2022

- Start Planungswettbewerb voraussichtlich KW 14 2022

- Auftakt- und Rückfragenkolloquium voraussichtlich KW 17 2022

- Ende Planungswettbewerb voraussichtlich KW 26 2022

- Preisgerichtssitzung voraussichtlich KW 38 2022

- Verhandlungsgespräch voraussichtlich November 2022

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2021

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Dauchingen
Deckenpfronn
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Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Ebersbach an der Fils
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Ehrenkirchen
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Ellwangen
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Emmendingen
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Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
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Erlenbach
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Eschenbach
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
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Forchtenberg
Forst
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Freiberg am Neckar
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Geislingen bei Balingen
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Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
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Gomaringen
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Göppingen
Görwihl
Gosheim
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Großrinderfeld
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Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
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Hinterzarten
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Hockenheim
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Hohberg
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Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
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Hüffenhardt
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Illerrieden
Illingen
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Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
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Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Köngen
Königheim
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
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Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
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Künzelsau
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Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
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Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
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Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
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Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
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Sinsheim
Sinzheim
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Starzach
Staufen
Stegen
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Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
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Stetten am kalten Markt
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