Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Gundelfingen „Nägelesee-Nord“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gundelfingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79194
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gundelfingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohberg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gundelfingen.de/leben-wohnen/bauen-sanieren/naegelesee-nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturforum-freiburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Gundelfingen „Nägelesee-Nord“
Gegenstand des Wettbewerbes ist die gestalterische und konzeptionelle Überplanung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche für die Entwicklung eines Wohngebietes. Hierzu wird ein zukunftsweisendes und innovatives städtebauliches Konzept gefordert, das den Wohnraumanforderungen und Bedürfnissen verschiedener Bevölkerungs- und Einkommensgruppen gerecht wird und eine qualitative, gut ausgebildete Freiraumstruktur in Verbindung mit einem zeitgemäßen Erschließungskonzept vorsieht. Auf die Ausgestaltung und Qualität der Freiflächen wird besonders Wert gelegt.
Es soll ein lebenswertes und sozial ausgewogenes Baugebiet gestaltet werden, dessen Grundstruktur flexibel sein soll, um auf spätere mögliche Anpassungen reagieren zu können, gleichzeitig aber so kraftvoll, dass einzelne Maßnahmen nicht zu einer größeren unerwünschten Störung führen können.
Aus der Problematik der endlichen Verfügbarkeit zukünftiger Bauflächen ergibt sich die Maßgabe eines flächeneffizienten und nachhaltigen Umgangs mit der vorhandenen Fläche. Hierfür ist eine entsprechende städtebauliche Dichte erforderlich, aber auch die Schaffung multicodierter Freiflächen mit hoher Qualität. Im Sinne einer nachhaltigen Ortsentwicklung muss das Baugebiet energieeffizient ausgestaltet sein und Raum für lokale Energieerzeugung bieten. Weiterhin sollen bei der Planung ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Dies betrifft zum einen die effektive Nutzung der Flächen, aber auch Fragen zur Nutzung von Solarenergie zur Quartiersversorgung sowie Dach- oder Fassadenbegrünung und Regenwasserbewirtschaftung.
Ausgehend von den allgemeinen städtebaulichen Zielstellungen der Gemeinde Gundelfingen wird für das gesamte Planungsgebiet der Schwerpunkt auf der Ausweisung eines Wohngebietes (WA nach § 4 Bau NVO) gelegt.
Eine wichtige Fragestellung, die im Rahmen des Wettbewerbes beantwortet werden soll, ist die Maßstäblichkeit der Neubebauung (Verdichtung, Maß der Überbauung). Insgesamt wird eine angemessene Dichte für das Gebiet zur Schaffung von neuem Wohnraum erwartet.
Wünschenswert sind innovative, flächensparende Wohnkonzepte abseits der üblichen Bebauungsstrukturen.
Es gilt also, das Wohngebiet „Nägelesee-Nord“ sensibel an den bisherigen Wohngebieten anzubinden und gleichzeitig ein neues Wohnquartier zu entwickeln, das zukünftigen Qualitätsanforderungen gerecht wird.
Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger Wettbewerb ausgelobt. Es erfolgt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl für die erste Bearbeitungsphase. Aus den Teilnehmern der 1. Phase werden ca. 10-15 Teilnehmer im Rahmen einer ersten Preisgerichtssitzung für die zweite Bearbeitungsphase benannt.
Es werden keine Büros vorab ausgewählt
Durchführung im anonymen Verfahren, die Verfasser bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung der 2. Phase anonym.
Der Wettbewerb wird als städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Eine Vergabe eines Planungsauftrags wird zugesagt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt/-in oder Stadtplaner/-in. Landschaftsarchitekten/-innen sind teilnahmeberechtigt in Bewerbergemeinschaft mit Vertretern der Fachrichtung Architekt/-in oder Stadtplaner/-in.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
Beurteilungskriterien 1. Phase:
1 Städtebauliche und gestalterische Qualität sowie Angemessenheit des Bebauungskonzepts
2 Maßstäblichkeit der Bebauung, Gliederung und Orientierung
3 Einbindung und Vernetzung mit der Umgebung; Umgang mit dem Siedlungsrand
4 Qualität des freiräumlichen Konzeptes und des öffentlichen Raums
5 Mischung von Bau- und Wohnformen, Dichte, innovative Wohnformen
6 Verkehrliche Erschließung und Stellplatzkonzept, Innovation des Mobilitätskonzeptes
7 Ökologie, Energie und Nachhaltigkeit
Beurteilungskriterien 2. Phase:
1 städtebauliches und architektonisches Konzept
1.1 Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes
1.1 Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzeptes
2 Flexibilität und Variabilität der städtebaulichen Konzeption
3 Mischung von Bau- und Wohnformen, Dichte, innovative Wohnformen
4 Erschließung- und Parkierungskonzept
5 Ökologie, Energie und Nachhaltigkeit
6 Wirtschaftlichkeit anhand von Kenn- und Planungsdaten, wie z. B. Verhältnis Erschließungsfläche zu Baufläche, GRZ, GFZ, Anzahl Gebäude, Wohneinheiten sowie erforderliche Stellplätze, etc.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 42.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
1. Preis 18.000,- €
2. Preis 12.500,- €
3. Preis 7.500,- €
4. Preis 4.000,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl und Aufteilung der Preise und Anerkennungen ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird bei Realisierung unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie vorbehaltlich der Genehmigung der Beschlussgremien einen der Preisträger mit der Komplettierung des Wettbewerbsergebnisses zum Städtebaulichen Entwurf (gem. Merkblatt 51 AKBW) und der Ausarbeitung des Bebauungsplanes gemäß § 19 HOAI beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Ausloberin wird nach § 76 VgV mit allen Preisträgern und Preisträgerinnen über den Auftrag verhandeln. Folgende Auftragskriterien und deren Gewichtung sind vorgesehen:
Wettbewerbsergebnis, Gewichtung: 50
Umsetzungsstrategie des Bieters / Projektorganisation/Weiterentwicklung, Gewichtung: 40
Honorar, Gewichtung: 10
Die Preisträger/innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers/der Preisträgerinnen bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland