Vergabe von Schleif- und Schweißarbeiten an Schienenwegen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Schleif- und Schweißarbeiten an Schienenwegen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) vergab Schleif- und Schweißarbeiten an den Schienenwegen in insgesamt drei Losen. Mit dem jeweiligen Auftragnehmer wird eine nicht exklusive Rahmenvereinbarungen für die Dauer von drei Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, abgeschlossen.
Gegenstand ist die Ausführung von elektrischen Schienenauftragsschweißungen und Schleifarbeiten an Schienen, Weichenzungen, Backenschienen und Radlenkern in Normalqualität (Güte 700 – 900 N/mm²) und Thermitschweißungen nach VDV-Vorgaben im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die Sollspurweite im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beträgt 1000 mm. Des Weiteren ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH mit der Instandhaltung von 2 Anschlussgleisen beauftragt. Die Sollspurweite beträgt hier 1435 mm. Details zu dem Leistungsumfang und eine Aufgliederung des voraussichtlichen (d.h. geschätzten) Jahresbedarfs nach benötigten Leistungen und Mengen/Massen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, den Leistungsverzeichnissen für jedes der drei Lose.
Schleif- und Schweißarbeiten
Los 1 umfasst Schleif- und Schweißarbeiten innerhalb eines Teilbereichs (MV OEG) des rnv-Gebiets. Das Gebiet ist in drei Gebietslose aufgeteilt.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrags um jeweils ein weiteres Jahr.
Schleif- und Schweißarbeiten
Los 2 umfasst Schleif- und Schweißarbeiten innerhalb eines Teilbereichs (HSB) des rnv-Gebiets. Das Gebiet ist wird in drei Gebietslose aufgeteilt.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrags um jeweils ein weiteres Jahr.
Schleif- und Schweißarbeiten
Los 3 umfasst Schleif- und Schweißarbeiten innerhalb eines Teilbereichs (VBL RHB) des rnv-Gebiets. Das Gebiet ist in drei Gebietslose aufgeteilt.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrags um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleifen- und Schweißen Gebiet MV/OEG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleifen- und Schweißen Gebiet HSB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleifen- und Schweißen Gebiet VBL / RHB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77974
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.