Generalplanerleistungen - Neubauten der Deutschen Botschaft Ouagadougou (Burkina Faso)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bundesbau-bw.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabe.landbw.de

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabe.landbw.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Bauverwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalplanerleistungen - Neubauten der Deutschen Botschaft Ouagadougou (Burkina Faso)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 17: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ouagadougou, 993, Deutsche Botschaft, Compound

NUTS-Code DE111 Stuttgart, Stadtkreis

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Generalplanungsleistungen - Vertragsgrundlage FIDIC White Book, 5th Ed. 2017
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Architekten-und Ingenieurleistungen angelehnt an Teil 3 Abschnitt 1 bis 4 und Teil 4 Abschnitt 1 u. 2 HOAI. Die grob geschätzten Gesamtbaukosten (KGR 200 -600 nach DIN 276) belaufen sich auf ca. 15,5 Mio. EUR netto (Inlands-Baukosten für eine vergleichbare Bauausführung in der Bundesrepublik Deutschland).
Es wird, in Anlehnung an die HOAI, eine Generalplanerleistung gesucht, die den Leistungsbildern der HOAI in weiten Teilen entsprechen.
HOAI Teil 3:
Abschnitt 1 (Gebäude und Innenräume),
Abschnitt 2 (Freianlagen),
Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke),
Abschnitt 4 (Verkehrsanlagen)
HOAI Teil 4:
Abschnitt 1 (Tragwerksplanung),
Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung),
Weitere Leistungen: HOAI Anlage 1:
1.2.3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung
1.2.4 Bauakustik (insbesondere für Schallemissionen von TGA Großgeräten innerhalb des Gebäudes),
1.2.5 Raumakustik (insbesondere für Foyer und Besprechungsräume),
1.3 Geotechnik 1.4 Ingenieurvermessung
Zusätzlich müssen nachfolgende Leistungen erbracht werden:
• Koordinierung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz, nur in der Entwurfsphase
• Brandschutzgutachten, incl. Abgleich der deutschen und örtlichen Brandschutzbestimmungen. Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen.
• Sinngemäße Anwendung Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes.
• Kostennachverfolgung und -deckelung
In der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens ist ein in Burkina Faso bauvorlageberechtigter Kontaktarchitekt zu benennen.
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen.

Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.vbv-bw.de/service/planungshilfen. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 21-16351 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)

Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung sämtlicher Leistungen besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 25.4.2022. Abschluss 31.10.2029

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
siehe III.2.2
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gelten die "Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des
Bundes im Ausland" (GRB-A, aktuelle Fassung) sowie die Sicherheitsrichtlinien -Ausland (SR-A) in Verbindung mit der Vertragsgrundlage FIDIC White Book, 5th Ed. 2017 in Anlehnung an die HOAI
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind ebenso zugelassen als gesamtschuldnerisch
haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem
Vertreter. Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied
die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn
betreffenden Leistungen. Alle anderen Angaben, Erklärungen
und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft
zu erbringen
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1.1 Benennung der Planungsbüros /Subplaner, welche die
unter Absatz II. 2.1 genannten Planungsleistungen tatsächlich
erbringen. Angabe dazu, durch wen die
Generalplanerleistungen und die Projektleitung erbracht
werden.
2.1.2 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung, wer
diese vertritt. 2.1.3 Erklärung ob und auf welche Art eine
Zusammenarbeit mit anderen
vorgesehen ist.
2.1.4 Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
2.1.5 Erklärung, dass keine Ausschluss- gründe nach §§
123,124 GWB vorliegen. Maßnahmen des Bewerbers zur
Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung
mit der Bewerbung einzureichen.
2.1.6 Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten/
Architektin gefordert.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß
Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur
Führung der Berufsbezeichnung Architekt(-in) berechtigt sind.
Abweichend hiervon ist auch teilnahmeberechtigt, eine
natürliche Person, soweit für die Hochbauplanung als
verantwortlicher Planer eine Person benannt wird, die die
Berufsqualifikation eines Architekten/Architektin nachweisen kann. Juristische
Personen und Bietergemeinschaften sind als Auftragnehmer
zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen
verantwortlichen Berufsangehörigen bzw. einen für die
Hochbauplanung verantwortlichen Planer mit der geforderten
Berufsqualifikation Architekt/Architektin, benennen. Ist in dem
jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Architektin
wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie)
gewährleistet ist.
2.1.7 Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer /Subplaner
sind grundsätzlich möglich. Ausnahme sind Leistungen nach
HOAI Teil 3 Abschnitt 1, hier ist eine Mehrfachbewerbung
unzulässig. Dies gilt nicht für das ortsansässige Architektur- und
Planungsbüro, das als Subunternehmer einer
Bietergemeinschaft oder eines Generalplaners benannt wird. In
diesem Fall ist eine Mehrfachbewerbung ausdrücklich zulässig.
Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft können sich
nicht gleichzeitig alsNachunternehmer /Subplaner bewerben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich der Bewerber oder der
Bieter auf die erforderliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens (§
27 Absatz 4 VSVgV) hat er nachzuweisen, dass die für die
Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die
Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers ist durch
entsprechende Referenzen für die durch ihn zu erbringende
Leistung nachzuweisen.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 27 Absatz 4 VSVgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers). Die Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich der Bewerber oder der Bieter auf die erforderliche Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens (§ 27
Absatz 4 VSVgV) hat er nachzuweisen, dass die für die Auftragsausführung
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers ist durch entsprechende Referenzen für die durch ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die fachliche Leistungsfähigkeit für den zu vergebenden Auftrag wird insbesondere anhand folgender Nachweise geprüft:
Der Generalplaner-Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft hat für sich sowie für alle Planungsbüros/Subplaner, welche die unter Absatz II.2.1 genannten Leistungen tatsächlich erbringen, die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie nachfolgend aufgeführt nachzuweisen. Nicht erforderlich für Bauphysik,
Vermessungstechnik, Brandschutz.
2.3.1. Erklärung des Bewerbers sowie aller Subplaner über die
durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Architekten und
Fachingenieure (inkl. Büroinhaber) für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
2.3.2 Textliche Darstellung der bisherigen Erfahrungen als Generalplaner
(ggf. mit den genannten Subplanern und Partnern).
Nennung von 3 Neubauprojekten vergleichbarer
Größenordnung und mit vergleichbarem repräsentativem Anspruch, die als Generalplaner geplant und realisiert wurden. (max. 2 DIN A 4 Seiten)
2.3.3 Textliche Darstellung der bisherigen Erfahrungen im Auslandsbau
(ggf.in Afrika, dem südlichen Mittelmeerraum oder in arabischen Ländern). Nennung von 3 Referenzobjekten, Angabe von Sprachkenntnissen und andere Qualifikationen, die den Bewerber für die gestellte Aufgabe in Burkina Faso als besonders geeignet darstellen (max. 2 DIN A 4 Seiten).
2.3.4 Gem. § 27 Absatz 1 Nummer 2 c) kann eine Bescheinigungen darüber verlangt werden, dass die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliche Person, die erforderliche Befähigung besitzen.
2.3.5 Bildliche Darstellung von 3 Referenzobjekten
des Generalplaners oder der Bietergemeinschaft. Es sind Referenzobjekte zu benennen, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Größe, technischem und repräsentativ/architektonischem Anspruch vergleichbar sind. Weiterhin sind insbesondere für den Bereich der Architektenleistung Referenzobjekte zu benennen, die Planungsleistungen mit Auslandsbezug nachweisen (idealerweise im westafrikanischen oder arabischen Kulturkreis, aber nicht zwingend).
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerungen, Angabe von Gesamtbaukosten sowie Angabe der Kostengruppen 300, 400 und 500 nach DIN 276:2012-1, Angabe der BGF/NRF nach DIN 277 August 2021, Leistungszeit (Dauer der Planung sowie Dauer der Ausführung), Angabe von Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
auf max. 1 Seite je Referenz DIN A 3 erfolgen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Hinweis: Um vollständige Beantwortung in vorgenannter Reihenfolge wird gebeten. Die Präsentation der Referenzblätter erfolgt an Stellwänden, um eine übersichtliche Darstellung wird gebeten, der genannte Maximalrahmen soll nicht überschritten werden.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Als Berufsbezeichnung ist der Beruf des Architekten gefordert
(§21VSVgV). Siehe III.2.1, 2.1.6
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ablauf des 2-stufigen VS-VgV-Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb entsprechend der in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III .2.3) aufgeführten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit :
1. Stufe:
Aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb werden 3-5 Bewerber anhand ihrer Leistungsfähigkeit ausgewählt.
2. Stufe:
Die ausgewählten Bewerber erhalten die Aufgabe, eine projektspezifische
Konzeptidee zu entwickeln, die jeweils mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000 € + 1000 € netto für ein Arbeitsmodell vergütet wird. Der Umfang der zu erbringenden Leistung soll der Höhe der Aufwandsentschädigung entsprechen und sich an folgendem Inhalt orientieren:
Leistungen der Bieter in der 2. Stufe:
1) Konzeptidee Pläne/Skizzen zum Botschaftsneubau und Arbeitsmodell;
2) Schriftliche Beschreibung des architektonischen Konzeptes.
3) Nennung eines bauvorlageberechtigten, lokal ansässigen Planungsbüros in Burkina Faso, das bei Beauftragung Mitglied des Generalplanerteams werden soll (Nachweis der Qualifikation über Diplom-, Prüfzeugnisse oder sonstigen Bestätigungsnachweisen sowie Lebenslauf und Nennung von Referenzobjekten).
4) Mündliche Vorstellung der Konzeptidee, durch das Generalplanerteam
(mind. Arch./HLS-/ELT-Ing. u.Freiraumplaner) voraussichtlich im Staatlichen Hochbauamt Stuttgart und Vorstellung der vorgesehenen Projektorganisation/Darlegung der Herangehensweise zur Lösung der gestellten Aufgabe in Burkina Faso unter Nennung der im Planungsteam vorhandenen sprachlichen Kompetenz.
Projektorganigramm mit Vorschlag zur möglichen Aufgabenverteilung
über alle Leistungsbereiche. Vorschlag zur Definition der Schnittstelle zwischen dem hiesigen und einem örtlichen Leistungsanteil.
5) Mündliche Erläuterung der vorgesehenen Methoden der Termin-, Kosten-und Qualitätskontrolle in Bezug auf die Sicherstellung der Ausführungsqualität bei diesem Auslandsbauvorhaben.
6) Schriftliches Honorarangebot, Angebotsgrundlage sind die Baukosten für den (fiktiven) Standort Deutschland.
Zuschlagskriterien und deren Wichtung in der 2. Stufe:
a) Gestalterisches Vermögen und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe (Konzeptpläne, Arbeitsmodell), Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Konzeptidee unter den Bedingungen des Gastlandes:
Gewichtung: 40 %
b) Vorgesehene Projektorganisation, Einbindung des lokal ansässigen
Planungsbüros, Sicherstellung der örtlichen Präsenz:
Gewichtung: 20 %
c) Vorgesehene Methoden der Termin-, Kosten-und Qualitätskontrollen:
Gewichtung: 20 %
d) Honorarangebot:
Gewichtung: 20 %
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

1. 1 Gestalterisches Vermögen und Herangehensweise an diegestellte Aufgabe (Konzeptpläne, Arbeitsmodell), Wirtschaftlichkeitund Umsetzbarkeit der Konzeptidee unter den Bedingungendes Gastlandes.. Gewichtung 40

2. 2 Vorgesehene Projektorganisation, Einbindung des lokal ansässigenPlanungsbüros, Sicherstellung der örtlichen Präsenz. Gewichtung 20

3. 3 Vorgesehene Methoden der Termin-, Kosten- und Qualitätskontrollen. Gewichtung 20

4. 4 Honorarangebot. Gewichtung 20

IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
21-16351
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
17.1.2022 - 23:59
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
1.2.2022
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.1 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist mit elektronischer Signatur (hier Auswahl treffen) über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
8.12.2021

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