03000101 - Mönchfeldschule Sanierung Oberstufenbau, Sanierung und Modernisierung Mönchfeldschule Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_MöMü_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
03000101 - Mönchfeldschule Sanierung Oberstufenbau, Sanierung und Modernisierung Mönchfeldschule
Es handelt sich um eine Gebäudegruppe mit 3 Gebäuden, wobei sich das zu sanierende Gebäude in der Mitte befindet. Das Gebäude ist aus Mauerwerks- und Betonwänden mit teilweisem Sichtanspruch innen und außen erstellt. Die Zwischendecken und das Dach bestehen aus Betonrippen. Das Gebäude ist schadstoffbelastet (Asbest), im Zuge der anstehenden Sanierung und Modernisierung ist dieser zu entfernen. Das Gebäude besteht aus 3 Geschossen, das UG ist in Teilbereichen ebenerdig erschlossen.
Die Schulnutzung wir innerhalb dieses Gebäudes ausgelagert. Es ist ein Interimscontainer für die entfallenden WC-Anlagen und mit 2 Klassenzimmern vorzusehen.
In diesem Verfahren wird die Gebäudeplanung vergeben.
Die Ausführungsplanung wurde begonnen. Die Daten werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Es liegt ein gültiger Bauantrag vor.
Für die Asbestsanierung ist ein unterstützender Fachplaner aus dem Jahre 2017 beauftragt.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Gebäudeplanung nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 6-9.
2. Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1.Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt II.2.9) und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Anschließend dürfen sich alle Bieter der Stufe 2 in einem Verhandlungsgespräch dem Auftraggeber persönlich vorstellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5) und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 8 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Der Endtermin bezieht sich auf die voraussichtliche Baufertigstellung, LP 9 erfolgt anschließend.
1) Anzahl Beschäftigte:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte.
- bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 5 Punkte,
- mehr als 2 und bis zu 3 Vollzeitbeschäftige: 25 Punkte,
- mehr als 3 Vollzeitbeschäftige: 50 Punkte.
2) Referenzobjekt des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III:
a) Gebäudetyp:
- Umbau / Modernisierung sonstiges Gebäude: 25 Punkte,
- Umbau / Modernisierung Bildungs- oder Verwaltungsbau: 75 Punkte,
- Umbau / Modernisierung allgemeinbildende Schule: 100 Punkte.
b) Auftraggeber:
- privater Auftraggeber: 10 Punkte,
- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte.
c) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
- kleiner 1,0 Mio. €: 5 Punkte,
- ab 1,0 Mio. € und kleiner 2,0 Mio. €: 25 Punkte,
- ab 2,0 Mio. €: 50 Punkte.
d) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 5: 18 Punkte,
- Leistungsphase 6: 7 Punkte,
- Leistungsphase 7: 3 Punkte,
- Leistungsphase 8: 22 Punkte.
e) Jahr der Inbetriebnahme:
- bis 31.12.2016 bzw. noch nicht in Betrieb: 10 Punkte,
- ab 01.01.2017: 25 Punkte.
Nachweise (max. 2 Seiten DIN A4) zum Referenzobjekt sind beizufügen.
Die beigefügten Unterlagen müssen Angaben zu 2.a) -b) sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV: Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde – Mindestbedingung: Architekt oder Vergleichbares.
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 1 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Gebäudeplaung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (siehe II.2.9)).
Siehe Abschnitt III.1.1)
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zuden angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).