Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für den Bezug von Software-Produkten (Software/ Lizenzen) sowie Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/826
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für den Bezug von Software-Produkten (Software/ Lizenzen) sowie Serviceleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Beschaffung von Software einschließlich der Beratung, Rechnungsstellung und Pflege des Lizenzmanagement-Tools (USU License Management (SmartTrack)) sowie die dazugehörige Bearbeitung und Pflege der Anfragen im Ticket System der Auftraggeberin.
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Leistungen des Auftragnehmers sind in der Regel an dessen Geschäftssitz zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer in der BITBW als auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden. Hierunter fallen beispielsweise Beratungsgespräche oder die Einsichtnahme in interne Vertragsdokumente, die einer Geheimhaltung unterliegen.
Im Rahmen des Lizenzmanagements sind insbesondere folgende Aufgabenfelder zu berücksichtigen:
- der Erwerb von Software-Produkten,
- die Übernahme von Pflegeleistungen bestehender Lizenzen / Subskriptionen,
- die Übernahme von Pflegeleistungen zukünftig hinzukommender Lizenzen / Subskriptionen sowie
- die Erbringung von Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Software-Produkte im Lizenzmanagement-Tool stehen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 2 Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält. (A)
- Wir erklären, dass wir die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen können und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden werden. (A)
- Wir erklären, dass wir bzw. die von uns angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 10 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben werden. (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Eigenerklärung, die Auftraggeberin (BITBW) über die Anforderung seitens des Bezugsberechtigten zu informieren und die Freigabe der Bestellung bei der Auftraggeberin (BITBW) einzuholen, falls das Auftragsvolumen einer einzelnen Bestellung zwischen [Betrag gelöscht] Euro netto bis [Betrag gelöscht] Euro netto liegt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung unter Punkt 5 (Allgemeine Anforderungen) genannten Kriterien erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.2 (Ansprechpartner) genannten Anforderungen erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.3 (Servicezeiten) genannten Anforderungen erfüllt. (A)
- Zusicherung, in Absprache mit der Auftraggeberin eine Kick-Off-Veranstaltung zu koordinieren. (A)
- Zusicherung, mindestens 1x jährlich (bei Bedarf auch mehrmals), ein persönliches Meeting mit der Auftraggeberin, das die Auftraggeberin initiiert, durchzuführen. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Preisdetails) genannten Anforderungen erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung unter Punkt 7 (Renewalservice) genannten Anforderungen erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung unter Punkt 8 (Auskunft der Einzelabrufe und Lizenzbestand gesamt) genannten Anforderungen erfüllt. (A)
- Sofern Softwareprodukte angefragt werden, die auch von Nutzerinnen und Nutzern mit Benutzungseinschränkungen verwendet werden sollen, ist die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 zu gewährleisten. (A)
- Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
in der neuen Fassung und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster "Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO" zur Kenntnis genommen worden ist. (A)
- Eigenerklärung, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Zustimmung: mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus, der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A)
- Eigenerklärung, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten beim Auftragnehmer durchführen kann. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYYBZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.