Entwicklungsdienstleistung für die Produktentwicklung KM-LaDiVA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.civillent.de
Adresse des Beschafferprofils: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsdienstleistung für die Produktentwicklung KM-LaDiVA
Für 2022 wird die Entwicklungsdienstleistung zur Produktentwicklung von KM-LaDiVA benötigt, um die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen und sicherzustellen.
Für 2022 wird die Entwicklungsdienstleistung zur Produktentwicklung von KM-LaDiVA für die Dauer vom 1.1.2022 bis zum 30.6.2022 benötigt, um die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen und sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2 VgV durchgeführt. Ein Wechsel innerhalb der Ausführung der Programmierbasis würde zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und unkalkulierbaren
Projektverzögerung im Rahmen der gesetzlichen Ausführungsfristen führen. Des Weiteren sind im Rahmen der Auftragsausführung zwingend erforderliche Schnittstellen und Quellcode-Kenntnisse und – Zugänge sowie umfassende
Kenntnisse der aktuellen Systemeinstellungen seitens des auftragsausführenden Unternehmens/Programmierers erforderlich. Es kommt kein anderes Unternehmen/Programmierer aus technischer Sicht in Frage. Insofern sind die technischen
Alleinstellungsmerkmale gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV einschlägig. Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 – VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2012 – VII-Verg 7/12,
Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da: Die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür
nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, die Gründe tatsächlich vorhanden sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklungsdienstleistung für die Produktentwicklung KM-LaDiVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland