Neubau Förderzentrum Hochschwarzwald SBBZ, Titisee-Neustadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Titisee-Neustadt
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.titisee-neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Förderzentrum Hochschwarzwald SBBZ, Titisee-Neustadt
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI für den Neubau des Förderzentrum Hochschwarzwald SBBZ in Titisee-Neustadt
Titisee-Neustadt
Das „Förderzentrum Hochschwarzwald“ ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und geistige Entwicklung. Zurzeit besuchen etwa 100 Schüler*innen die Schule. Aktuell ist die Schule zusammen mit der Grund- und Werkrealschule in den Gebäuden der Hebelschule untergebracht. Für das Förderzentrum soll nun ein eigenes Gebäude errichtet werden. Die Abteilung geistige Entwicklung ist im Gemeinschaftshaus untergebracht. Das Baufeld grenzt direkt an. Die Planungsaufgabe umfasst den Neubau der Schule mit einem Raumprogramm von ca. 1.300 m² (ohne Erschließungsflächen ect.) unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen sonderpädagogischen Anforderungen. Diese erfordern, dass die Schulleitung bei Planung und Bau kontinuierlich einzubinden ist.
Die Kostenobergrenze liegt bei ca. 5,5 Mio €. Es ist ein modernes Schulgebäude auf dem heutigen Stand der Technik zu errichten. Das Gebäude ist konstruktiv hochwertig und energetisch sinnvoll auszuführen (keine erhöhten energetischen Anforderungen). Ein Anschluss an das Nahwärmenetz ist bereits vorhanden. Es sollen regionale Baustoffe Verwendung finden (z.B. Holz). Die Schallschutzmaßnahmen sind auch unter Berücksichtigung der spezifischen sonderpädagogischen Anforderungen vorzunehmen.
Bei der Gebäudeplanung ist der zukünftige Bauunterhalt dahingehend zu berücksichtigen, dass die Folgekosten geringgehalten werden. Eine spätere Erweiterung des Schulgebäudes soll möglich sein.
Es liegt bereits ein Raumprogramm vor, wobei die Klassenräume eine flexible Raumnutzung für unterschiedliche Klassen, Klassengrößen und Nutzeranforderungen gewährleisten müssen. Ebenso müssen Differenzierungsräume im Anschluss an die Klassenzimmer zur sonderpädagogischen Förderung mitberücksichtigt werden. Farbigkeit, Licht und eine einladende und anregende Lernumgebung sind wichtige Gestaltungselemente um den Bedürfnissen dieser besonderen Schülerschaft gerecht zu werden. Besondere Berücksichtigung sollen auch Aufenthaltsbereiche innerhalb des Gebäudes finden unter anderem kreative Nutzung der Flurbereiche- z.B. für Lernnischen, Ruh- und Rückzugsmöglichkeiten. Die Barrierefreiheit des Gebäudes ist grundlegend.
Da das zukünftige Schulgebäude innerhalb des Schulcampus errichtet wird, ist die Einbindung in die Umgebungsbebauung und die (separat vergebene) Außenanlagenplanung von Bedeutung.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise bis zur Leitungsphase 9 optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanungsleistungen Neubau Förderzentrum Hochschwarzwald SBBZ, Titisee-Neustadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Bewerbungsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) so weit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 11.06.2021, 12:00 Uhr. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 18.06.2021.
Die Stadt Titisee-Neustadt als AG behält sich vor einen Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Stadt Titisee-Neustadt ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Machbarkeitsstudie aus 2020, Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de