Sanierung Freibad Geislingen - Planung Technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geislingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad Geislingen - Planung Technische Ausrüstung
Das Freibad in Geislingen soll saniert werden. Im Rahmen dieses Projekts sollen die bisher getrennt betriebenen Becken des Schwimmer- und Nichtschwimmerbereichs mit einer Gesamtwasserfläche von 1.700 m² zusammengelegt und im vorgegebenen Kostenrahmen saniert und energetisch optimiert werden.
Der Einbau eines Edelstahlbeckens ist vorgesehen. Die Beckenverrohrung und die Aufbereitungstechnik für das Badewasser müssen erneuert werden. Ein neues Technikgebäude wird in der Nähe des Beckens erstellt. Im Technikgebäude sind zudem die Chemikalienlagerung, ein Chlorgasraum und ein Raum für die Heiztechnik vorgesehen. Für die Beckenwassererwärmung wird das BHKW im benachbarten Berufsschulzentrum eingesetzt, damit die dort anfallende Prozesswärme ausgenutzt wird. Parallel wird geprüft, ob der Einsatz einer unterstützenden Solarthermie-Anlage möglich ist.
Vorhandene Unterlagen zum Projekt werden im Rahmen der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten inkl. KG 700: ca. 3,8 Mio. € netto Voraussichtliche Termine:
Planungsbeginn: Oktober 2021 Fertigstellung: Ende Juni 2023
73312 Geislingen an der Steige
Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 - Anlagengruppen 7 (Badewassertechnik + sonstige Technik) und 8 (MSR) - Leistungsphasen 1 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausrüstung für die Sanierung des Freibads Geislingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.