Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007, Ausschreibung Netz 8 Ortenau
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007, Ausschreibung Netz 8 Ortenau
Erbringung von SPNV-Leistungen im Netz 8 (Ortenau) mit Dieselfahrzeugen
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Strecken Bad Peterstal Griesbach – Offenburg (KBS 718), Offenburg – Kehl (KBS 719), Offenburg – Hausach – Hornberg (KBS 720), Hausach – Freudenstadt Hbf (KBS 721), Biberach (Baden) – Oberharmersbach-Riesbach (KBS 722), Achern – Ottenhöfen (KBS 717) sowie Kehl – Grenze (– Straßbourg) ab Dezember 2014 bis Dezember 2021 mit einem Leistungsumfang von rund 1 980 000 Zugkilometer pro Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007, Ausschreibung Netz 8 Ortenau
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die fiktiven Angaben in den Ziffern V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) erfolgen aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 VgV gilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Eine etwaige Unwirksamkeit der Auftragsänderung muss im Wege eines Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 160 ff. GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anpassung der Laufzeit des Verkehrsvertrags im Netz 8 um zwei Jahre bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezemeber 2023.
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Der Aufgabenträger wird die Laufzeit des Verkehrsvertrags bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 verlängern.
Die Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der Aufgabenträger im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die ursprüngliche Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 wäre unter normalen Umständen ausreichend gewesen, um bei der Veröffentlichung des Verfahrens im Januar 2019 eine rechtzeitige Betriebsaufnahme zu gewährleisten. Lediglich aufgrund der Schwierigkeiten, die bei der Durchführung des innovativen Vergabeverfahrens für neue Triebzüge, bei dem ein Auftraggeber erstmals verschiedene Antriebssysteme im Wettbewerb gegeneinander antreten ließ, sowie den durch das Nachprüfungsverfahren bedingten Verzögerungen muss das Land den Bestandsvertrag mit der SWEG bis zum neuen Inbetriebnahmetermin der neuen BEMU-Fahrzeuge am 10.12.2023 verlängern. Die SFBW konnte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Bekanntmachung nicht voraussehen, dass der Hersteller den Termin zur geplanten Betriebsaufnahme nicht einhalten kann.