Systeme zur Angriffserkennung (OT IDS) Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0108
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Systeme zur Angriffserkennung (OT IDS)
Systeme zur Angriffserkennung (OT IDS) - Monitoring im Prozessnetzwerk
Versorgungsgebiet der ENBW
Der Auftrag umfasst die Beschaffung von Systemen zur Angriffserkennung, um die Abwehr von Cyber Angriffen auf die kritische Infrastruktur im EnBW-Konzern zu ermöglichen und die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen aus dem zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0), speziell § 8 BSIG, zu gewährleisten. Der Auftrag umfasst zusätzlich Wartungs- und Servicedienstleistungen.
Optionale Vertragsverlängerung um 1 + 1 Jahre
Vertragsverlängerung um 1 + 1 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der persönlichen (III.1.1), wirtschaftlichen
(III.1.2) und technischen Leistungsfähigkeit (III.1.3)
hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag den ausgefüllten
und unterschriebenen Fragebogen Präqualifizierungsvorlage -
Lieferantenselbstauskunftsbogen mit Nachweisen/Zertifikaten
einzureichen.
siehe III. 1.1
siehe III. 1.1
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]