RFQ UW Erhöhung Schwarzfallfestigkeit
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RFQ UW Erhöhung Schwarzfallfestigkeit
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistung zur Errichtung von Notstromaggregaten um die Schwarzfallfestigkeit der Umspannwerke zu erhöhen.
Notstromaggregate 250 kVA
Zur Erhöhung der Schwarzfallfestigkeit von Umspannwerken – dem Ausfall aller Hauptstromversorgungsquellen (Großtransformatoren und Ortsnetz) – plant die TransnetBW die Errichtung von Notstromagreggaten (kurz: NSA). Die NSA werden lokal installiert und an die Eigenbedarfsversorgung des Umspannwerks angeschlossen. In dieser Ausschreibung geht es um Design, Fertigung, Lieferung, Vorortmontage sowie die Wartung- und Instandhaltung des Großteils Notstromaggregate, welche voraussichtlich in den nächsten 1,5 Jahren in den bestehenden Umspannwerken installiert werden sollen.
Am Ende des Vergabeverfahrens soll mit den Bestbietern der Lose 1 und 2 je ein Vertrag über die Errichtung und Wartung von Notstromaggregaten abgeschlossen werden.
Genaue Angaben zu den auszuschreibenden Leistungen sind enthalten in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, werden aufgefordert, über den unter Ziff. I.3 hinterlegten Link die Geheimhaltungsvereinbarung abzurufen, gegenzuzeichnen und über die o.g. Kontaktdaten einzureichen. Nach Vorlage der unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung wird den Unternehmen sodann der uneingeschränkte Zugang zu allen Ausschreibungsunterlagen gewährt. Bitte beachten Sie den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. IV.2.2) dieser Auftragsbekanntmachung.
Weitere optionale Einzellieferungen gemäß vertraglich zu vereinbarender Mengen.
Optionale Leistungen sind in dem Vertrag nebst Anhängen beschrieben.
Sollte der Link unter Kommunikation Ziff. I.3 nicht funktionieren, dann bitte folgenden Link kopieren und in die Befehlszeile des Browsers einfügen:
Notstromaggregate 500 kVA bis 1000 kVA
Zur Erhöhung der Schwarzfallfestigkeit von Umspannwerken – dem Ausfall aller Hauptstromversorgungsquellen (Großtransformatoren und Ortsnetz) – plant die TransnetBW die Errichtung von Notstromagreggaten (kurz: NSA). Die NSA werden lokal installiert und an die Eigenbedarfsversorgung des Umspannwerks angeschlossen. In dieser Ausschreibung geht es um Design, Fertigung, Lieferung, Vorortmontage sowie die Wartung- und Instandhaltung des Großteils Notstromaggregate, welche voraussichtlich in den nächsten 1,5 Jahren in den bestehenden Umspannwerken installiert werden sollen.
Am Ende des Vergabeverfahrens soll mit den Bestbietern der Lose 1 und 2 je ein Vertrag über die Errichtung und Wartung von Notstromaggregaten abgeschlossen werden.
Genaue Angaben zu den auszuschreibenden Leistungen sind enthalten in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, werden aufgefordert, über den unter Ziff. I.3 hinterlegten Link die Geheimhaltungsvereinbarung abzurufen, gegenzuzeichnen und über die o.g. Kontaktdaten einzureichen. Nach Vorlage der unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung wird den Unternehmen sodann der uneingeschränkte Zugang zu allen Ausschreibungsunterlagen gewährt. Bitte beachten Sie den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. IV.2.2) dieser Auftragsbekanntmachung.
Weitere optionale Einzellieferungen gemäß vertraglich zu vereinbarender Mengen.
Optionale Leistungen sind in dem Vertrag nebst Anhängen beschrieben.
Sollte der Link unter Kommunikation Ziff. I.3 nicht funktionieren, dann bitte folgenden Link kopieren und in die Befehlszeile des Browsers einfügen:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner) sowie:
— Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer soweit vorhanden
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
b) Eigenerklärung: Jeder Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“ abgeben.
Soweit zutreffend:
c) Bewerbergemeinschaftserklärung: Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur Gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt „Bewerbergemeinschaft“.
d) Eignungsleihe: Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) mit den entsprechenden Nachweisen darzulegen. Im Einzelnen sind von dem eignungsverleihenden Unternehmen folgende Nachweise und Erklärung darzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer soweit vorhanden.
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweisezuführen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“.
— Die Nachweise über die Wirtschaftliche und finanzielle und/oder Technische und berufliche Leistungsfähigkeit soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf diese beruft entsprechend Formblatt "Erklärung zu Umsätzen"/"Fachkräfte"/"Referenzen".
Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt „Verpflichtungserklärung technisch und beruflich und/oder wirtschaftlich“).
Es gilt ein Mindestumsatz von 5 Mio. € pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Ansonsten ist der Umsatz zu schätzen. Es ist das Formblatt „Erklärung zu Umsätzen“ zu verwenden.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert und gesamthaft betrachtet.
Umsätze von eignungsverleihenden Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn die unter Ziff. III.1.1) d) für das eignungsverleihende Unternehmen geforderten Erklärungen und Nachweise vorliegen.
Referenzen
Angabe von mindestens 10 vergleichbaren Referenzprojekten über Notstromaggregate mit mind. 200 kW Nennleistung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zugelassen, das heißt zur Angebotsabgabe aufgefordert, werden ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die 10 vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können. Ein Referenzvorhaben ist vergleichbar, wenn alle der drei folgenden Merkmale erfüllt sind
- das Vorhaben beinhaltet die Entwicklung eines kundenspezifischen Designs,
- die Bauleistungen liegen nicht länger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist zurück und
- das Notstromaggregat über mind. 200 kW Nennleistung verfügt.
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung des Referenzvorhabens,
- Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen),
- Ort,
- Auftragsinhalt und Auftragswert
- Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
Leistungszeitraum (Jahr),
- Jahr der Fertigstellung.
- Arbeitsunfall- und Sicherheitsstatistik (1000-Mann-Quote)
- eingesetzte Komponenten „Motor“, „Generator“ und „Steuereinheit“ (Hersteller und Modell)
Es ist das Formblatt "Referenzen" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Klarstellung: Die Ausschreibung umfasst 2 Lose. Für Los 1 und Los 2 wird jeweils eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag und die endgültige Entscheidung zugunsten der Realisierung des Projekts steht unter Gremienvorbehalt des AG.
Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Bieters wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens und/oder Ansprüche auf Erstattung von Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sind ausgeschlossen.
Der AG wird die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern.
Der AG wird die eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln. Insbesondere weist der AG auszugsweise auf die getroffenen Maßnahmen rund um die Themen Schutzrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Geheimhaltung sowie einige Grundsätze der Verfahrensintegrität hin. Genaue Details zu diesen Komplexen hierzu lassen sich Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen entnehmen (einschließlich Anhang 5 der Angebotsbedingungen, dies zugleich auch die Geheimhaltungsvereinbarung, deren Abschluss der AG für den Zugang zu den Vergabeunterlagen voraussetzt – siehe Link in dieser Bekanntmachung).
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat der Bieter deutlich als vertraulich zu kennzeichnen. Im Hinblick auf Angebotsteile, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, darf der AG davon ausgehen, dass sie keine entsprechenden vertraulichen Informationen enthalten.
Alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vom AG veröffentlichten und alle weiteren zur Verfügung gestellten Informationen sind von Bietern und Bietergemeinschaften während und auch nach dem Abschluss des Verfahrens grundsätzlich vertraulich zu behandeln (zu Ausnahmen siehe Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen nebst Anhang 5).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge findet intern unter Wahrung der Vertraulichkeit statt. Informationen aus einzelnen Teilnahmeanträgen oder andere Informationen bezüglich der Prüfung, Klärung und Auswertung einzelner Teilnahmeanträge werden anderen Bewerbern oder jeglichen anderen Personen, die nicht offiziell mit diesem Prozess befasst sind, nicht offengelegt. Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf der Teilnahmefrist geöffnet.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf die Einhaltung der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen geprüft. Ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).