G4007521 - B10_B14 Rosensteintunnel Bereich Bastion Neckarufer, Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G4007521_EU_080222
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
G4007521 - B10_B14 Rosensteintunnel Bereich Bastion Neckarufer, Landschaftsbauarbeiten
Los 1:
- 235 m2 Asphalttragschicht D14 cm abbrechen
- 800 m3 Oberboden liefern und auftragen
- 8.000 m3 Rohboden liefern und auftragen
- 650 m2 Verbau von Gräben
- 1.400 m Kabelschutzrohr verlegen
- 845 m2 Asphalttragschicht einbauen
- 845 m2 Asphaltbetondeckschicht einbauen
- 520 m2 Natursteinpflaster Granit verlegen
- 60 Stk Stützmauer, Winkelstützelement bis H 2,30m versetzen
- 10 Stk Bäume einpflanzen
- 2.015 m2 Kokosgewebe einbauen
- 2.000 m2 Rasen Ansaat
- 2.000 m2 Wiesen Ansaat
- 50 m Geländer Stahl einbauen
Los 2:
- 250 m2 Arbeitsgerüst erstellen
- 250 m2 Verblendmauerwerk aus Naturstein herstellen
- 150 m Verblendmauerwerk schneiden
- 13 m Mauerabdeckung herstellen
- 15 m Mauerabdeckung herstellen in Radien
Fertigstellung für beide Lose: KW 37/2022, bei Los 1 zzgl. Pflegearbeiten bis 30.09.2025
Landschaftsbauarbeiten
s. II 1.4
Natursteinbauarbeiten
s. II 1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen.
Bei zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden.
Staatsangehörige eines Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten.
Für die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen:
für Los 2: Handwerkskarte als Maurer o.glw. - über die Gleichwertigkeit entscheidet im Zweifelsfall die Bewertung der Handwerkskammer Stuttgart
Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG: keine
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Nachweis möglich durch:
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) .
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
oder eine Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124
oder als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
3.eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachweis möglich durch:
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) .
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
oder eine Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124
oder als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
III 2.2.1 Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
III 2.2.2 Besondere Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B i.V. mit den Vergabeunterlagen.
III 2.2.3 Rechtsform von Bietergemeinschaften
Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
III 2.2.4 Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Schriftliche Angebote (Papierangebote) sind ab dem 19.10.2018 nicht mehr zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]