Mobile Röntgen-C-Bögen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Röntgen-C-Bögen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von 7 mobilen Durchleuchtungsgeräten (C-Bögen) in der Ausführung:
- 2 Stück C-Bögen mit integrierter 3D-Bilderzeugung
- 1 Stück C-Bögen mit großem Flachdetektor mit dem Format ca. 30 X 30 cm
- 4 Stück C-Bögen mit einem kleinen Flachdetektor mit dem Format ca. 20 X 20 cm
C-Bögen für die Neurochirurgie
Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik für Neurochirurgie, Im Neuenheimer Feld 400,69120 Heidelberg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens in Los 1 ist die Beschaffung von 2 mobilen Durchleuchtungsgeräten (C-Bögen) für die Klinik für Neurochirurgie
in der Ausführung:
- 1 Stück C-Bögen mit integrierter 3D-Bilderzeugung
- 1 Stück C-Bögen mit großem Flachdetektor mit dem Format ca. 30 X 30 cm
C-Bögen für die Orthopädie
Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik für Orthopädie, Schlierbacher Landstr. 200a, 69118 Heidelberg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens in Los 2 ist die Beschaffung von mobilen Durchleuchtungsgeräten (C-Bögen) für die Orthopädie in der Ausführung:
- 1 Stück C-Bögen mit integrierter 3D-Bilderzeugung
- 4 Stück C-Bögen mit einem kleinen Flachdetektor mit dem Format ca. 20 X 20 cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
C-Bögen Neurochirurgie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.