S21- Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54523
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21- Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
S21- Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
Einzelrohre mit max. 2 .500 mm Länge, verfügbar in zwei
unterschiedlichen Standardlängen, inklusive
Leuchtenausschnitte zum komplett bündigen Einbau und
Befestigung der LED- Handlaufleuchten und inklusive kompletter
Wandbefestigung, bestehend aus Wandhalter zur Befestigung
mittels Schlaganker in der Tunnelwand.
Aufnahme der vertikalen Befestigungsstäbe und Verbindungsrohre mit verschiebbaren Innenhalter, einschließlich
erforderlichen Befestigungsmaterial, Endbögen mit
Leitungseinführung, Verschwenkungen, Isoliermittelstück für
mind. 1 5 kV mit Leitungseinführung, Kabeleinführung normal.
Für die geforderte Beleuchtung der Fluchtwegbeschilderung
sowie der Notrufsäulen ist der HiT mit zusätzlichen nach oben
gerichteten Leuchten auszurüsten ist. De Leuchte für die
Notrufsäule jeweils über einen eigenen Stromkreis vom
nächstgelegenen NVG versorgt werden muss und dadurch
separat überwacht werden kann.
Wandbefestigung in Abständen kleiner 3 m unter
Berücksichtigung der Festigkeit und Durchbiegung des
Handlaufs sowie der Befestigungsteile gemäß Ril 8 53.
Die Ril 8 53.1001 Kapitel 5 Absatz 1 9 und die statische
Betrachtung nach Ril 8 53.2001 Kapitel 3 Absatz 2 2 ist
einzuhalten.
Der Einbau von klappbaren Handlaufelementen muss möglich
sein, u m z .B . d en Zugang zu Löschwassereinrichtungen sicher
zu stellen. Dabei sollte auch im klappbaren Teil mindestens eine
Leuchte montierbar sein, u m bei geschlossenem Handlauf die
Durchgängigkeit der Beleuchtung sicher zu stellen. D er
Handlauf die Tunnelnotrufsäulen, welche an der Tunnelwand
angebracht sind, beleuchten.
Die für die TSB verwendeten Bauteile und Komponenten
müssen den elektrischen, mechanischen, aerodynamischen,
chemischen, lichttechnischen und thermischen Anforderungen
und Beanspruchungen am Einbauort genügen.
Folgende Prüfberichte/ Unterlagen für den beleuchteten LEDHandlauf
müssen vorliegen:
- vollständig bemaßte Einzelskizzen von allen
Handlaufelementen und Befestigungen
- Montagebeschreibung
- Zulässig für Kurzschlussstrom IK= 4 0 kA ( n ach Ril
997.0205A 0 1)
- Lichtberechnung zur Ausleuchtung des Fluchtweges gemäß
Lastenheft TSB 5 Lux Mindestbeleuchtungsstärke auf dem
Rettungsweg ( b is 1 ,2 m Breite)
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21- Lieferung Tunnelsicherheitsbeleuchtung HIT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers hat sich auf Grund von konzeptionell geänderten Anforderungen für die Realisierung der Tunnelsicherheitsbeleuchtung mittels Handlaufs mit integrierter Tunnelsicherheitsbeleuchtung (HiT) wesentlich geändert. Es ergeben sich hierdurch nicht unwesentliche Auswirkungen auf das bisherige bautechnologische Realisierungskonzept, insbesondere auf die Montagetechnik in den Tunneln, die konstruktive Ausgestaltung der Handlaufrohraufnahme, den Anprallschutz und die elektrotechnische Dimensionierung im Kurzschlussfall. Diese Themen reflektieren auf die projektspezifischen Anforderungen an die Sicherheit resp. den Eisenbahnbetrieb im Tunnelkomplex von S21. Die Anfrage des Auftraggebers kann daher in der ursprünglichen Form nicht mehr aufrechterhalten werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.