Campus Schopfheim - Holzbau-Tragwerk für Akustikdecke Schule Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 361a-CSB/01-004.01.01 neu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim - Holzbau-Tragwerk für Akustikdecke Schule Bestand
Gegenstand der Vergabe sind selbstragende Holztragwerke als Unterkonstruktion für Akustikdecken aus Brettschichtholzträgern sowie Befestigungsteile aus Stahl.
Friedrich-Ebert-Schule - Gemeinschaftsschule Schopfheim Roggenbachstraße 11 79650 Schopfheim
Das 115 Jahre alte, denkmalgeschützte Hauptgebäude der Friedrich-Ebert-Schule in Schopfheim wird innerhalb eines Jahres saniert und barrierefrei umgebaut.
Gegenstand der Vergabe sind selbstragende Holztragwerke als Unterkonstruktion für Akustikdecken aus Brettschichtholzträgern sowie Befestigungsteile aus Stahl.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rheinfelden
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERAJ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.