Außenwerbung Stuttgart
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenwerbung Stuttgart
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlich gewidmeten Flächen der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend auch „LHS“).
Digitale Groß-/Klein-Screens, City-Light-Poster-Vitrinen und City-Light-Säulen
Landeshauptstadt Stuttgart
- bis zu 10 digitale Groß-Screens an Einfall- und Hauptstraßen auf Monofuß
- bis zu 150 City-Light-Poster-Vitrinen, davon bis zu 50 in der Innenstadt, davon bis zu 50 digitale Klein-Screens (freistehend, bis zu 84‘‘, hochkant) (jeweils gegen Reduzierung einer freistehenden City-Light-Poster-Vitrine im Verhältnis 1:1) und davon bis zu 100 im übrigen Stadtgebiet, davon bis zu 100 digitale Klein-Screens (freistehend, bis zu 84‘‘, hochkant) (jeweils gegen Reduzierung einer freistehenden City-Light-Poster-Vitrine im Verhältnis 1:1)
- 12 Stadtinformationsanlagen (verpflichtend)
- bis zu 75 City-Light-Säulen (auch drehend), davon bis zu 25 in der Innenstadt, davon bis zu 25 digitale City-Light-Säulen (jeweils gegen Reduzierung einer freistehenden City-Light-Säule im Verhältnis 1:1) und davon bis zu 50 im übrigen Stadtgebiet, davon bis zu 50 digitale City-Light-Säulen (jeweils gegen Reduzierung einer freistehenden City-Light-Säule im Verhältnis 1:1)
Der Aufbau und Betrieb der 12 Stadtinformationsanlagen ist verpflichtend. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der LHS im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).
Litfaßsäulen und geklebte unbeleuchtete Großflächen
Landeshauptstadt Stuttgart
- mindestens 10 und bis zu 25 geklebte Großflächen (unbeleuchtet) außerhalb des Talkessels auf Ständerfüßen
- mindestens 400 und bis zu 650 Litfaßsäulen (unbeleuchtet)
Der Aufbau und Betrieb der Mindestzahlen ist verpflichtend. Über die (teilweise) Überleitung der bestehenden Litfaßsäulen besteht noch keine abschließende Entscheidung. Hier werden die Bewerber spätestens in der Angebotsphase informiert.
Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der LHS im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
Siehe Los 1.
Werbeträger für Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen
Landeshauptstadt Stuttgart
Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen an bis zu 120 Standorten mit bis zu 1.200 Werbeträgern im Stadtgebiet, davon mindestens 500 und bis zu 700 in Richtung Straße sowie mindestens 300 und bis zu 500 in Richtung Gehweg.
Der Aufbau und Betrieb der Mindestzahlen ist verpflichtend. 500 Werbeträger sind bereits vorhanden und vom Neu-Konzessionär zu übernehmen. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der LHS im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
Siehe Los 1. Zu Ziff.2.7): Der Vertrag wird für 5 Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre abgeschlossen.
Werbeträger an Schaltkästen und Werbeträger für Veranstaltungswerbung für Konzertveranstalter
Landeshauptstadt Stuttgart
- bis zu 60 Werbeträger für Veranstaltungswerbung für Konzertveranstalter (Format DIN A1) an maximal 10 Standorten
- bis zu 1.100 Klapprahmen an Schaltkästen (Format für ein DIN A1 Format), davon bis zu 900 für Kulturwerbung und bis zu 200 für Einzelhandel im Stadtgebiet.
Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der LHS im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
Siehe Los 1.
Werbung an Uhren
Landeshauptstadt Stuttgart
- Werbung an bis zu 26 Uhren
Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
Siehe Los 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern für jedes Los auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die LHS behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
TL1. Eigenerklärung über Referenzen über für das jeweilige Los vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit für jedes beworbene Los vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.
Zu TL1. Es muss für jedes beworbene Los mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Für Los 1 gilt zudem folgende Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist für jedes beworbene Los verbindlich.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 7. Januar 2022 an die LHS über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die LHS behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Die LHS behält sich für jedes Los gesondert vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin für alle oder einzelne Lose damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die LHS kann Ausnahmen zulassen.
6. Die LHS behält sich für jedes Los gesondert vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung für jedes Los den Bewerbungsbogen.
Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, der Vertragswerke und der Werbekonzepte der LHS werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere auch die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die LHS ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge für jedes Los maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
10. Die LHS behält sich für jedes Los vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
11. Die LHS behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die LHS behält sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.