HA21014 Rahmenvertrag Reinigungs- und Hygieneartikel
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA21014 Rahmenvertrag Reinigungs- und Hygieneartikel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Küchenhygieneartikeln, Abfallsäcken sowie Waschraum- und Toilettenartikeln. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet. Die Leistung wird in drei Losen vergeben:
Los 1: Küchenhygieneartikel Los 2: Abfallsäcke Los 3: Waschraum- und Toilettenartikel Alle Informationen zu den einzelnen Losen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die ausgeschriebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Abnahmemengen der Nutzenden sowie an den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen, wobei die Gesamtmenge pro Los um maximal 50% überschritten werden darf. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Es besteht kein Recht des*der Auftragnehmers*in, die Abnahme der angegebenen Mengen bzw. das Entgelt oder den entgangenen Gewinn hierfür zu fordern.
Küchenhygieneartikel
Karlsruhe
Gegenstand des Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Küchenhygieneartikeln entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Alle Qualitätsanforderungen für die einzelnen Positionen müssen erfüllt sein, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Er endet somit spätestens am 31. Oktober 2024.
Abfallsäcke
Karlsruhe
Gegenstand des Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Abfallsäcken entsprechend dem Leistungsverzeichnis.
Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Alle Qualitätsanforderungen für die einzelnen Positionen müssen erfüllt sein, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Er endet somit spätestens am 31. Oktober 2024.
Waschraum- und Toilettenartikel
Karlsruhe
Gegenstand des Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Waschraum- und Toilettenartikeln entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Alle Qualitätsanforderungen für die einzelnen Positionen müssen erfüllt sein, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Er endet somit spätestens am 31. Oktober 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt
Soweit keine Versicherung vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 1 pro Los):
Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Alle Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen genannt und müssen eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E97494915.Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).