AfA21024 Lieferung eines fabrikneuen mobilen Feinzerkleinerers (Häcksler)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfA21024 Lieferung eines fabrikneuen mobilen Feinzerkleinerers (Häcksler)
Der Feinzerkleinerer, konstruktiv ausgeführt als Schnellläufer, soll für folgende Zwecke beim Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe auf den Kompostierungsanlagen eingesetzt werden:
1. Zerkleinern von gemischtem Grüngut (Baum- und Strauchschnitt, Laub, Gras, Heckenschnitt, Beet-Abraum) aus öffentlich zugänglichen Grüncontainern.
Die Grüncontainer enthalten neben Grüngut ebenfalls Fehlwürfe (Steine, Boden, Metalle, Kunststoffe und sonstige Abfälle in geringen Mengen).
Nicht alle Fehlwürfe werden erkannt und können daher vor dem Häckseln nicht vollständig aussortiert werden. Weiterhin sind gelegentlich kleinere Stämme und kleineres Wurzelholz enthalten.
Grobholz wird getrennt angeliefert und anderweitig entsorgt.
2. Zerkleinern von Monochargen Baum- und Strauchschnitt, Christbäume.
3. Zerkleinern von Laub in Jutesäcken aus der kommunalen Laubsacksammlung (mehrere Tausend Säcke) als Monochargen oder gemischt mit anderem Grüngut.
Karlsruhe
Der Feinzerkleinerer, konstruktiv ausgeführt als Schnellläufer, soll für folgende Zwecke beim Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe auf den Kompostierungsanlagen eingesetzt werden:
1. Zerkleinern von gemischtem Grüngut (Baum- und Strauchschnitt, Laub, Gras, Heckenschnitt, Beet-Abraum) aus öffentlich zugänglichen Grüncontainern.
Die Grüncontainer enthalten neben Grüngut ebenfalls Fehlwürfe (Steine, Boden, Metalle, Kunststoffe und sonstige Abfälle in geringen Mengen).
Nicht alle Fehlwürfe werden erkannt und können daher vor dem Häckseln nicht vollständig aussortiert werden. Weiterhin sind gelegentlich kleinere Stämme und kleineres Wurzelholz enthalten.
Grobholz wird getrennt angeliefert und anderweitig entsorgt.
2. Zerkleinern von Monochargen Baum- und Strauchschnitt, Christbäume.
3. Zerkleinern von Laub in Jutesäcken aus der kommunalen Laubsacksammlung (mehrere Tausend Säcke) als Monochargen oder gemischt mit anderem Grüngut.
Der Feinzerkleinerer soll einerseits für die Aufbereitung des Grünguts zur Kompostierung und andererseits zur Biomasse-Brennstoffherstellung genutzt werden. Dazu ist die Möglichkeit der variablen Einstellung verschiedener Korngrößen erforderlich.
Der Zerkleinerungsgrad muss durch Einsatz verschiedener Schlegel und Feinzer-kleinerungskörbe sowie durch Verstellung der Gegenschneide variabel einstellbar sein.
Die Materialeingabe erfolgt mit Radladern der 20 bis 25t-Klasse. Im Einsatz befinden sich vorwiegend Hitachi ZW 250, Doosan DL300 und vergleichbare Mietmaschinen verschiedener Hersteller im Einschichtbetrieb.
• Der jährliche Anlagendurchsatz beträgt ca. 20.000 Mg,
• die voraussichtliche Betriebsdauer wird mit 10 Jahren angesetzt,
• die Maschinenverfügbarkeit muss mindestens 85% betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme vorliegt.
Soweit keine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, ist im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abzuschließen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formular 235).
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“) über:
- Referenzprojekte Lieferung (mindestens 5):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre und zwar die Lieferung von mindestens fünf vergleichbaren oder größer dimensionierten mobilen Feinzerkleinerern für Kompostierungsanlagen an kommunale Endkunden in Deutschland unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- Referenzangaben zum Servicestützpunkt:
Wartung und Instandsetzung von mindestens zehn vergleichbaren oder größer dimensionierten mobilen Feinzerkleinerern für Kompostierungsanlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern der Servicestützpunkt laut Leistungsbeschreibung nicht vom Hersteller oder Importeur selbst betrieben wird, so ist dessen Herstellerzulassung und -qualifizierung mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die Referenzen sind in separater Anlage anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E42978276. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).