Gesundheitscampus Bad Säckingen Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 054
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Säckingen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79713
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesundheitscampus-bs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheitscampus Bad Säckingen Elektroinstallationsarbeiten
Im Zuge der Sanierung und Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses in Bad Säckingen wird die gesamte Elektroinstallation erneuert und auf die geplante neue Nutzung sowie aktuelle Normen und Vorschriften angepasst.
(Küche und Kellerräume der Praxen im Untergeschoss, medizinisches Versorgungszentrum im Erdgeschoss, Pflege und Wohnen in den Obergeschossen 1-4)
Gesundheitscampus Bad Säckingen GmbH Bergseestraße 61 79713 Bad Säckingen
ca. 3.100 Leuchten
ca. 8 Zählerschränke, 20 Unterverteilungen und 150 Kleinverteiler
ca. 4.500m Kabelträgersysteme (Kabeltrassen, Steigleitern etc.)
ca. 200.000m Kabel und Leitungen
ca. 7.500 Stk Installationsgeräte
ca. 780m Stromschiene (630A, 400A und 250A)
ca. 22 Stk. Datenverteilerschränke
ca. 400 Stk. Brandschutzabschottungen für Leitungsanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Ausführung soll zeitnah nach der Auftragserteilung begonnen werden. Da es sich um die Sanierung eines ehemaligen Krankenhauses handelt ist in bauzeitlicher Hinsicht auf den allgemeinen Baufortschritt Rücksicht zu nehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Bauzeitenplan, der mit Zuschlagserteilung übersandt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZMRA4G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).