Errichtung eines FttB-/H-Netzes in der Gemeinde Gaildorf im geförderten Breitbandausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_0106
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-sha.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.seim-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FttB-/H-Netzes in der Gemeinde Gaildorf im geförderten Breitbandausbau
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Gaildorf wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Gaildorf wird der Landkreis Schwäbisch-Hall ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 25.09.2020). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 26.06.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 25.09.2020 als Anlage B beigefügt.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen. Als Maßstab für eine vergleichbare Referenz werden die insoweit für die Mindestreferenzen aufgeführten Voraussetzungen herangezogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 3 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
• Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
• Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
• Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter dem Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Mindestjahresumsatz, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von:
9 Mio. €
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber folgende Angaben zu machen:
Die folgenden genannten Mindestanforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es wäre daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindeststandards erbringt.
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
• Angabe von technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt:
Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage und OTDR-Messung zu erbringen
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
• Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
• Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens
• Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
• Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
• Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
• Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
◦ Es ist die entsprechende Qualifikation von 2 Mitarbeitern für die Tätigkeitsfelder: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage und OTDR-Messung, nachzuweisen
◦ Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbarer Referenzen Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die folgende Merkmale aufweist:
Ausbau einer FttB-Infrastruktur mit mindestens 230 zu versorgenden Hausanschlüssen und einer Verlegestrecke von mindestens 35 km, die innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen wurden, mit folgenden Angaben:
• Bezeichnung des Projekts;
• Auftragssumme (netto);
• Ausführungszeitraum (max. 24 Monate);
• Angabe des vertraglich geschuldeten Ausführungszeitraum;
• stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal und mit Fremdpersonal – ggf. anzugeben ist der Anteil von eigenem und Fremdpersonal – ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der im Auftrag erstellten Hausanschlüsse und Verlegestrecke (km) sowie der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
• stichwortartige Beschreibung der technischen und gerätespezifischen Anforderungen (insbesondere zu Spülbohrverfahren, Bodendurchschlagrakete, Kabelpflug, Einzug/Installation von Mikrorohrsystemen, Einblasen von Glasfaserkabeln, Technikstandort);
• Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
(vorgefertigtes Formular Anlage Eigenerklärung_Eignung_S. 3 und 4 – sollten Sie mehr als 4 vergleichbare Referenzen angeben wollen, duplizieren Sie die vorgenannten Seiten 3 und 4 der Anlage Eigenerklärung_ Eignung_179)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Bei Erstellung des Teilnahmeantrages ist das Formblatt „Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb“ (Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb_160.1) zu beachten.
• Insbesondere ist das Formblatt „Teilnahmeantrag“ (Anlage Teilnahmeantrag_165.1) für Erstellung zu verwenden
• Mit dem Teilnahmeantrag sind weiterhin folgende Unterlagen einzureichen:
• Eigenerklärung zur Eignung (vorgefertigtes Formular Anlage Eigenerklärung Eignung_179)
• Eigenerklärung Mindestlohn (vorgefertigtes Formular: Anlage Erklärung Tariftreue/Mindestlohn_179.3)
• Der Nachweis über die Eignung, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, kann auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Voraussetzung dafür ist die Mitteilung der Registriernummer des Bewerbers in dem Präqualifikationsverzeichnis. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
• Bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder der Bildung von Bewerbergemeinschaften sind bereits mit dem Teilnahmeantrag die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
• Zusätzlich ist bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft die „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (Anlage Erklärung Bewerbergemeinschaft_175.1) bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Erst mit Angebotsabgabe ist in diesem Fall die entsprechende „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage Erklärung Bietergemeinschaft_175) abzugeben.
• Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist das Formblatt „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten von anderen Unternehmen bzw. Unterauftragnehmern“ (Anlage Verzeichnis Leistungen_Kapazitäten_177) ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• In diesem Fall ist zusätzlich mit Angebotsabgabe auch von dem Unterauftragnehmer die Erklärung „Verpflichtungserklärung“ (Anlage Verpflichtungserklärung_178) abzugeben. Insbesondere sind in diesem Fall von den Unterauftragnehmer folgende weitere Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (vorgefertigtes Formular Anlage Eigenerklärung Eignung_179)
- Eigenerklärung Mindestlohn (vorgefertigtes Formular: Anlage Erklärung Tariftreue/Mindestlohn_179.3)
Im Übrigen wird auf die „Teilnahmebedingungen für Öffentliche Teilnahmewettbewerbe – Aufruf Wettbewerb für die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 2“ (Anlage Teilnahmebedigungen_162.1) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.