Czernyring - Schere West Unterflieger Referenznummer der Bekanntmachung: 66-14-896-1.2-15
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Czernyring - Schere West Unterflieger
Abschnitt 1: Gewerkeübergreifende Maßnahmen DSK
Abschnitt 2: Stützwand 3 DSK
Abschnitt 3: Rahmenbauwerk Unterflieger DSK
Abschnitt 4: Kanalbau Stadtbetriebe HD-Abwasser
Heidelberg, Czernyring Schere West
Abschnitt 1 - Gewerkeübergreifende Maßnahmen - DSK
Baustelleneinrichtung
Verkehrssicherung
Bereitstellungsfläche
Abschnitt 2 - Stützwand 3 - DSK
Asphaltbefestigung aufnehmen 175 cbm
Tragschichten aufnehmen 280 cbm
Beleuchtungsmast abbauen 2 St
Versorgungsrohrleitung ausbauen 70 m
Stützwand abbrechen 245 cbm
Baugruben herstellen 2160 cbm
Boden des AG transportieren und einbauen 3370 cbm
Verbau herstellen 525 qm
Unbewehrten Beton herstellen 290 qm
Bewehrten Beton einschl. Schalung herstellen 480 cbm
Betonstahl liefern und einbauen 70 t
Stahlgeländer herstellen 65 m
Abschnitt 3 - Rahmenbauwerk Unterflieger - DSK
Asphaltbefestigung aufnehmen 365 cbm
Tragschichten aufnehmen 575 cbm
Bordsteine und Rinnenplatten aufnehmen 440 m
Pflasterdecke aufbrechen 260 qm
Schutzplankenkonstruktion abbauen 220 m
Geländer abbauen 55 m
Abbruch Stützwand 380 cbm
Baugruben herstellen 1590 cbm
Boden des AG transportieren und einbauen 2150 cbm
Unbewehrten Beton herstellen 75 cbm
Bewehrten Beton einschl. Schalung herstellen 1200 cbm
Ortbetonbohrpfahl herstellen 150 m
Pfahlrückverhängung herstellen 90 m
Betonstahl liefern und einbauen 210 t
Stahlgeländer herstellen 110 m
Abschnitt 4 - Kanalbau - Stadtbetriebe Heidelberg - Sparte Abwasser
Entwässerungsleitung ausbauen DN 150 bis DN 300 - 250 m
Schacht ausbauen 3 Stück
Kanalgraben herstellen 1200 cbm
Schachtbauwerk aus Ortbeton 1 Stück
Fertigteilschächte herstellen 5 Stück
Rohrleitung Stzg herstellen DN 300 bis DN 500 - 280 m
Rohrleitung PVC-U herstellen DN/ OD 315 - 90 m
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung Für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz vonNachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben. Sind die Nachunternehmen
Präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
"Eigenerklärung zur Eignung" genanntenBescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die
Handwerksrolle oder bei der Industrie und Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme). Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
— Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen betreffen,welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen,Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)aufgesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
Oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscheSprachebeizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Referenzen /Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, mindestens 3 Referenzen; Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal(nur auf Anforderung, nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179 zunächst nurdie Erklärung ab, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen).
Gütesicherung der Ausführung nach RAL-GZ 961
Sicherstellung der Qualifikation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung
sicherzustellen und zu erfüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Werkleistung
projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL-GZ 961
Abschnitt 4.2 durchzuführen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),wirksame Gewerbeuntersagung. (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre zu den in §6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A genannten Vergehen; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins fürdie Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierteUnternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sindauf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in dieengere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangendurch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zubestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen,dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichenSozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; ggf. Bescheinigung. In Steuersachen sowieFreistellungsbescheinigung. Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und Sozialabgaben]). Bescheinigungen, dienicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Mindestens drei Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Heidelberg RechtsamtKornmarkt 169117 Heidelberg
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden denBietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]