Röntgenmikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-aalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgenmikroskop
Die Hochschule Aalen beabsichtigt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als Teil der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie die Beschaffung eines Röntgenmikroskoptomografiesystems (im Folgenden als Röntgenmikroskop bezeichnet) zur zerstörungsfreien und hochauflösenden Analyse von Funktions-/ Strukturmaterialien und Fertigungsverfahren am Zentrum Technik für Nachhaltigkeit (ZTN). Das Röntgenmikroskop muss in der Lage sein, eine hohe Bandbreite an Prüfobjekten verschiedener Größen, Geometrien und Materialien mit unterschiedlicher Röntgenabsorption zu analysieren.
Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft Beethovenstraße 1 73430 Aalen Forschungsgebäude ZTN
Die Hochschule Aalen beabsichtigt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als Teil der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie die Beschaffung eines Röntgenmikroskoptomografiesystems (im Folgenden als Röntgenmikroskop bezeichnet) zur zerstörungsfreien und hochauflösenden Analyse von Funktions-/ Strukturmaterialien und Fertigungsverfahren am Zentrum Technik für Nachhaltigkeit (ZTN). Das Röntgenmikroskop muss in der Lage sein, eine hohe Bandbreite an Prüfobjekten verschiedener Größen, Geometrien und Materialien mit unterschiedlicher Röntgenabsorption zu analysieren.
Mittel der Europäischen Union zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU), ausgereicht über das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014-2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1. bis III.1.3. hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2. und III.1.3. entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- für Sachschäden und Vermögensschäden nach gesetzlichen Vorschriften,
- für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht]EUR je Schadenereignis
oder ggf. die verbindliche Zusage, dass im Falle einer Beauftragung/Zuschlagserteilung eine entsprechende Erhöhung der o.g. Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erfolgt.
Der Systemlieferant muss die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Es muss ausreichend Erfahrung im Bereich Röntgentechnologie und Mikroskopie (> 5 Jahre) vorhanden sein, um den Auftrag in angemessener Qualität und innerhalb des Lieferzeitraums ausführen zu können.
1. Dies ist durch geeignete Referenzen über 15 abgeschlossene innereuropäische Lieferaufträge der angebotenen Gerätebaureihe, welche nicht älter als 5 Jahre sind, in Form einer Liste nachzuweisen. In der Liste anzugeben sind:
Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name des Instituts/ des Unternehmens;
- eine Kontaktperson;
- der Name des Geräts;
- Optional: Gerätekonfiguration.
2. Der Systemlieferant muss innerhalb der europäischen Union ein betriebsbereites Demogerät besitzen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDSYDTP
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland