66000120 - Landeshauptstadt Stuttgart - Tiefbauamt, Ingenieurleistungen - Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_BPC_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 - Landeshauptstadt Stuttgart - Tiefbauamt, Ingenieurleistungen - Verkehrsanlagen
Der Platzbereich vor dem Bahnhofsgebäude sowie die daran anschließenden Straßen
(Eisenbahnstraße und Bahnhofstraße) sollen im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft
2024 umgestaltet und aufgewertet werden.
Die heutige Gestaltung weist Defizite insbesondere für den Fuß- und Radverkehr auf. Zudem
ist eine optische Aufwertung des gesamten Bereichs, als Eingangstor nach Bad Cannstatt
dringend erforderlich.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und „Verknüpfen“ sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma – Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart – Verknüpfen.
Stuttgart - Bad Cannstatt
Planung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 4, § 47 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 8 u. örtliche Bauüberwachung.
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Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Hinweis zum genannten Endtermin: Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung (Ende LPH 9).
1) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) Beschäftigten (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) inkl. der Führungskräfte betrug (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- mehr als 3 und bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte,
- mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
2) Fachliche Eignung Bewerber:
2.1) Referenzobjekt 1: Planung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 (Bereich: Anlage 13.2 Teil a) HOAI, mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp (Mehrfachauswahl möglich):
- Straßenbauprojekt mit stark belasteten Pflaster- oder Sonderbelägen (mindestens BK 3,2): 25 Punkte,
- Straßenbauprojekt mit Betonfahrbahn: 25 Punkte.
b) Lage:
- Innerorts: 25 Punkte,
- Innerorts als Geschäftsstraße: 50 Punkte.
c) Verkehrssicherung / Bauphasen:
- Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Verkehrs/Geschäftbetriebes während der Bauphase: 50 Punkte.
d) Baukosten (anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen, netto):
- ab 2,0 Mio. € und bis 3,5 Mio. €: 25 Punkte,
- mehr als 3,5 Mio. €: 50 Punkte.
e) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen:
- Leistungsphase 2: 9 Punkte,
- Leistungsphase 3: 11 Punkte,
- Leistungsphase 4: 3 Punkte,
- Leistungsphase 5: 6 Punkte,
- Leistungsphase 6: 4 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 6 Punkte,
- örtliche Bauüberwachung: 9 Punkte.
f) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- ab 01.01.2011 und bis 31.12.2015: 25 Punkte,
- ab 01.01.2016: 50 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2: Planung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 (Bereich: Anlage 13.2 Teil a) HOAI oder Planung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, mindestens Honorarzone III (kann sich auch um Referenzprojekt 1 handeln):
a) Projekttyp:
- Fußgängerbereich/Stadtplatz/Verkehrsberuhigter Bereich: 50 Punkte,
- Fußgängerbereich/Stadtplatz/Verkehrsberuhigter Bereich im Umfeld eines wichtigen ÖPNV-Knotens: 75 Punkte.
b) Stätdtebau / Denkmalschutz / Barrierefreiheit (Mehrfachauswahl möglich):
- Projekt mit Planung von gestalterischen Elementen: 25 Punkte,
- Projekt mit Einbeziehung von denkmalgeschützten Gebäuden/Straßenzügen: 25 Punkte,
- Projekt mit Erfüllung der Voragben der DIN 18040-3 oder vergleichbarren Regelungen (Barrierefreiheit): 25 Punkte.
c) Baukosten (anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen/Freianlagen, netto):
- ab 2,0 Mio. € und bis 3,5 Mio. €: 25 Punkte,
- mehr als 3,5 Mio. €: 50 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlagen oder Planung Freianlagen:
- siehe 2.1) d)
Wenn die Leistungen als Planung Freianlagen beuaftragt waren, kann bei erbrachter Leistungsphase 8 auch die örtliche Bauüberwachung als erbracht angegeben werden.
e) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- ab 01.01.2011 und bis 31.12.2015: 25 Punkte,
- ab 01.01.2016: 50 Punkte.
2.3) Referenzobjekt 3: Planung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für innerstädtische Baumpflanzung (kann sich auch um Referenzprojekt 1 oder 2 handeln):
a) Umgebungbedingungen:
- Beliebige Baumpflanzung im innerstädtischen Kontext auf befestigter (Platz-) Fläche (Baum steht komplett im Belag): 10 Punkte,
- Beliebige Baumpflanzung im innerstädtischen Kontext auf befestigter (Platz-) Fläche mit Leitungschutzmaßnahmen: 15 Punkte.
b) Kosten (Kosten Anteil Baumpflanzungen, netto):
- mehr als 25.000 € und bis zu 50.000 €: 5 Punkte,
- mehr als 50.000 €: 10 Punkte,
c) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Freianlagen nach HOAI:
- Leistungsphase 2: 2 Punkte,
- Leistungsphase 3: 2 Punkte,
- Leistungsphase 4: 1 Punkte,
- Leistungsphase 5: 3 Punkte,
- Leistungsphase 6: 1 Punkte,
- Leistungsphase 7: 1 Punkte,
- Leistungsphase 8: 5 Punkte.
d) Jahr der Baumpflanzung:
- ab 01.01.2011 und bis 31.12.2015: 5 Punkte,
- ab 01.01.2016: 10 Punkte.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
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Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares).
und:
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Dipl. Ing. Freianlagen / Landschaftsarchitektur oder Vergleichbares).
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Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 2 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen
Siehe Abschnitt III.1.1).
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklären die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB.
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Im Rahmen der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens wird eine Arbeitsprobe mit folgenden Leistungen gefordert:
1. Farbiges Gestaltungskonzept (auch skizzenhaft) auf Basis des vorliegenden Projektbeschriebs sowie derbisherigen Gestaltungspläne der LHS Stuttgart (M 1: 200);
2. Erste Überlegungen zum Beleuchtungskonzept (schematisch) M 1: 500;
3. Exemplarisches Belagsmuster M 1: 50 (Materialität, Farbe, Formate, Verlegemuster);
4. Vorschlag Materialität / Farbe anhand von farbigen Bildmaterial (max. 3 Bilder);
5. Erläuterungstext
Die Leistungen werden mit netto [Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer vergütet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).