Rückhalteraum Breisach/Burkheim / Teil 4: Planungsleistungen Erd- und Dammbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Rückhalteraum Breisach/Burkheim / Teil 4: Planungsleistungen Erd- und Dammbau
Im Zuge der Errichtung des Rückhalteraums Breisach/Burkheim werden für die Ingenieurbauwerke folgende Planungsleistungen vergeben:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, jeweils in den Leistungsphasen 5-9. Leitungsphase 3 in Teilen - Prüfen und ggf. aktualisieren der vorliegenden Entwurfsplanung
- Örtliche Bauüberwachung
- Geotechnik / Geotechnische Berichte / Erdstatische Nachweise gemäß DIN 19700 inkl. Erdbebennachweis
- Variantenuntersuchung und Ausarbeitung HWD III
- Massenmanagement / Untersuchungen Bautechnische Eignung vorhandener Mieten
Bauwerke:
- Einlaufgraben (BW 5.043)
- Bermenwegerhöhung / Zufahrtsweg (BW 5.214)
- Leitdamm West (BW 5.804)
- Leinpfadsenke (BW 5.067)
- Auslassbauwerk (5.27)
- Leitdamm Nord (5.807)
- Schutzdamm Fischteiche (5.806)
- HWD III (5.801)
- Rückstaudamm (BW 5.805)
Grundlage für alle Planungen ist die Planfeststellung. Die zugehörigen Planunterlagen sind unter folgender Website abrufbar:
Sitz des RP in Freiburg, Standort des RHR im Landkreis Breigau-Hochschwarzwald in den Gemeinden Breisach und Vogtsburg
Im Rahmen der Errichtung des Rückhalteraums Breisach/Burkheim sind die folgende Ingenieurbauwerke zu erstellen. Für diese Bauwerke ist die Objektplanung gemäß § 43 HOAI zu erstellen.
Der Teil 04 „Erd- und Dammbau“ beinhaltet Planungen, welche im Wesentlichen Dämme betreffen. Dies sind Dammsanierungen (Hochwasserdamm III und Bermenwegerhöhung) sowie Dammneu-bauten (Abschlussdamm Kläranlage, Leitdamm Nord, Leitdamm West, Schutzdamm um die Fischteiche). In diesem Planungsteil sind ebenfalls größere Erdbewegungen (Einlaufgraben) und kleinere Abtragsbereiche (Leinpfadsenke) enthalten. Teilweise sind die kleineren Ingenieurbauwerke, welche in den Dämmen und Wegen errichtet werden, ebenfalls diesem Los zugeordnet.
Die auszubauenden Dämme sind im Rahmen der Entwurfsplanung auf die maximalen Wassermengen untersucht und bemessen worden. Der Nachweis erfolgte u.a. gem. DIN19700 inkl. Erdbebenbeanspruchung.
Grundlage für alle Planungen ist die Planfeststellung. Die zugehörigen Planunterlagen sind unter folgender Website abrufbar:
Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 7 – Mitwirkung an der Vergabe – beauftragt. Mit Eintritt in die Bauphase sollen die weiteren Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückhalteraum Breisach/Burkheim / Teil 4: Planungsleistungen Erd- und Dammbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fwt.fichtner.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79007
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.unger-ingenieure.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html