Externe Labordienstleistungen für die Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sbk-vs.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Labordienstleistungen für die Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg und ist mit 1.000 Betten an zwei Standorten einer der großen Zentralversorger im südlichen Baden-Württemberg. Das Klinikum gehört zu den zehn größten nicht universitären Kliniken in Baden-Württemberg und zu den 80 größten Kliniken in Deutschland. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erbringung von externen Labordienstleistungen der Schwarzwald-Baar Kliniken an den beiden Standorten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen.
Schwarzwald-Baar Kliniken an den beiden Standorten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen
Das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg und ist mit 1.000 Betten an zwei Standorten einer der großen Zentralversorger im südlichen Baden-Württemberg. Das Klinikum gehört zu den zehn größten nicht universitären Kliniken in Baden-Württemberg und zu den 80 größten Kliniken in Deutschland.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erbringung von externen Labordienstleistungen der Schwarzwald-Baar Kliniken an den beiden Standorten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen über eine Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Gegenstand sind medizinische Laborleistungen aus den Kapiteln M III und IV und ausgewählte Parameter des Kapitels MII der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), die nicht in den klinikeigenen Laboratorien erbracht werden. Über beide Standorte werden im Jahr ca. 370.000 (mit 70 Mio. GOÄ-Punkten) externe Laborleistungen angefordert.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird.
Wir bitten Sie Ihr Interesse bei der angegebenen Kontaktstelle innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft, kurze Unternehmensbeschreibung.
— Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Weitere Kriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2) Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
3) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Sachschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden oder die Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Referenzliste; Verbundstrukturen), unter Angabe von
a) Projekt/Referenz einschließlich Ansprechpartnern und Kontaktdaten (Telefonnummern) sowie kurzer Projektbeschreibung;
b) Angaben zu der Bettenzahl des Klinikums, die Anzahl der stationären Fälle, das Umsatzvolumen des Laboratoriums und der/die zuständige Laborfacharzt/ Laborfachärztin bzw. Laborfachärzte;
c) Darlegung zum Einsatz von vergleichbaren Leistungen in vergleichbaren Institutionen bei der Erbringung von externen Laborleistungen für Krankenhäuser;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 51 VgV, die Anzahl der geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
B) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse per Email an die genannte Kontaktstelle bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 8Abs. 5 VgV).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf
jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.