691_2021_Gebäude_Brühlstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 691_2021_Gebäude_Brühlstraße
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plochingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
691_2021_Gebäude_Brühlstraße
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude mit Freianlagen am Bauvorhaben "Areal Brühlstraße". Dies beinhaltet Leistungen der Leistungsbilder Gebäude und Freianlagen. Beinhaltet vom Leistungsumfang sind sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 dieser Leistungsbilder und besondere Leistungen.
Plochingen
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude mit Freianlagen am Bauvorhaben "Areal Brühlstraße". Dies beinhaltet Leistungen der Leistungsbilder Gebäude und Freianlagen. Beinhaltet vom Leistungsumfang sind sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 dieser Leistungsbilder und folgende besondere Leistungen:
- Funktionale Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Ausschreibungsunterlage für die Bauleistungen auf Basis der zuvor abgeschlossenen Leistungsphasen 1 bis 4 Gebäude und Freianlagen.
- Aussagekräftige Leitdetails der Gebäude und Freianlagen als Grundlage für die Ausführungsplanung Leistungsphase 5 durch Dritte.
Die Stadt Plochingen entwickelt das "Areal Brühlstraße". Das Bauvorhaben befindet sich zentral in Plochingen auf drei Flurstücken 338, 359 und 361, mit einer Größe von ca. 1.375 m², die im Eigentum der Stadt Plochingen sind. Die Ausgangssituation wird noch geschaffen und die aktuell bestehenden Objekte werden rückgebaut.
Im Anschluss sollen zwei Gebäude mit ca. 16 bis 20 Wohneinheiten sowie einer Praxis entwickelt und realisiert werden. Eine Tiefgarage mit mind. 16 bis 20 Stellplätzen soll ebenfalls vorgesehen werden. Mindestens sollen entsprechende Leerrohre zur Ausführung von E-Mobilität vorgesehen werden. Es ist vorgesehen, die zu errichtenden Wohneinheiten als Mietobjekte in den Bestand des EBW (Eigenbetriebliches Wohnen der Stadt Plochingen) zu überführen. Es soll also keine Aufteilung zum Verkauf als Teileigentum berücksichtigt werden.
Auf Basis der Nachnutzung und Verbesserung des städtischen Gesamtbildes sowie der Nutzungsstruktur wurden von der Stadtverwaltung folgende Rahmenbedingungen als Projektziele erlassen:
- Erstellung von ca. 16 bis 20 Wohneinheiten mit in Summe ca. 1.600 m² Mietfläche.
- Davon ca. 30 % (ca. 5 bis 6 Wohneinheiten) als geförderter Wohnraum gemäß LWoFG. Einen exemplarischen Wohnungsmix zur Orientierung darf der Anlage 8 entnommen werden.
- Tiefgarage mit min. 16 bis 20 Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen gemäß Anforderungen der LBO.
- Zusätzliche Entwicklung von ca. 170 m² gewerblicher Nutzfläche (Praxis) mit vom Wohnungseingang separierten sowie getrennten Ein- und Ausgängen.
- Berücksichtigung von Stellplatzflächen für den Betrieb der Arztpraxis auf den Freianlagen. Zusätzlich konzeptionell die Berücksichtigung einer E-Mobilität Ladestation.
Folgende Projetziele sind zu berücksichtigen:
Wirtschaftliche Ziele:
- Sicherstellung einer möglichst hohen Kosten- und Terminsicherheit ab Leistungsphase 3 nach HOAI.
Technische Ziele:
- Umsetzung des KfW 55-Standards.
- Langlebige und funktionale Ausgestaltung in Bezug auf die Bewirtschaftung.
- Überwiegend barrierefreie Erschließung und Ausgestaltung aller Flächen.
Gestalterische Ziele:
- Hohe städtebauliche Qualitäten.
- Senioren- und familiengerechte Gestaltung.
- Anpassung der Gebäudehülle an die umliegenden Gebäude (Satteldach).
Ziele der Grundstücksausnutzung:
- Realisierung verträglicher Baumassen bei entsprechender "städtebaulicher Körnigkeit" im städtischen Gebiet.
- Wirtschaftliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Fläche gemäß des Bebauungsplans.
- Schaffung von attraktiven Mietflächen.
- Berücksichtigung von erforderlichen Kinderspielflächen.
Die Stadt Plochingen beabsichtigt eine Projektgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG zu gründen, die in den Planervertrag eintritt. Einzige Komplementärin und Kommanditistin der wird die Stadt Plochingen sein. Mit dem abzuschließenden Planervertrag gibt der zu-künftige Auftragnehmer eine Willenserklärung dahingehend ab, dass er mit einer solchen Vertragsübernahme einverstanden ist. Die Vergabestelle geht davon aus, dass bis zum Abschluss der Teilnahmephase die Gründung der GmbH & Co. KG abgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRA5Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendma-chung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.