Sonderverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und zuständig für den reibungslosen Verkehrsbetrieb auf den Schienennetzen im Land. Diesen zu gewährleisten kann insbesondere während Großveranstaltungen eine Herausforderung sein.
Zur Entlastung des Regelverkehrs und um Kapazitätsengpässen vorbeugen, wurden daher Zusatzzüge durch die in Baden-Württemberg verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach Maßgabe des jeweiligen Verkehrsvertrags eingesetzt. Neben der Regelfahrplanung war es den EVU jedoch teilweise nicht möglich geeignetes Personal oder Fahrzeuge für die Sonderverkehre vorzuhalten. Aus diesem Grund hat der Aufgabenträger beschlossen, die Erbringung von Sonderverkehren im SPNV auszuschreiben. Die Sonderverkehrsleistungen sollen in Baden-Württemberg als auch in benachbarten Bundesländern verkehren.
Die Leistungen sollen unter Einsatz von Lok-Wagen-Garnituren zum Fahrplanwechsel im Juni 2022 in Betrieb gehen. Im Auftrag des Aufgabenträgers müssen mindestens 3 Garnituren gleichzeitig über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzt werden können. Davon müssen bis zu zwei Garnituren mit einer Diesel-Lok und mindestens eine Garnitur mit einer Elektro-Lok verkehren. Die Loks müssen mit allen Garnituren eingesetzt werden können.
Die Lok-Wagen-Garnituren müssen das Lichtraumprofil G2 vorsehen und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h fahren können.
Die Fahrzeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen ist zulässig.
Pro vollem Fahrplanjahr kann der Aufgabenträger 66.000 Zugkilometer gegenüber dem Auftragnehmer beauftragen. Beginnen oder enden die Sonderverkehrsleistungen mitten im Fahrplanjahr wird das zu erbringende Zugkilometer-Kontingent anteilig reduziert.
Die Leistungen werden im Bedarfsfall mindestens 30 Kalendertage, in Einzelfällen auch bis zu 8 Kalendertagen, vor dem betreffenden Einsatz durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), im Auftrag des Aufgabenträgers, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt.
Der Aufgabenträger wird mit dem Auftragnehmer einen Bruttovertrag abschließen.
Die Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre mit einem ersten Kündigungsrecht nach fünf Jahren und einem zweiten nach sechs Jahren.
Ursprünglich bestand das Verfahren aus zwei Losen. Im Mai 2021 hat der Aufgabenträger das Los 2 zur Ausschreibung Sonderverkehre nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten finanziellen Folgen für das Land Baden-Württemberg stehen keine Mittel mehr zur Verfügung um das Los 2 der Ausschreibung Sonderverkehre zu finanzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horb am Neckar
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72160
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Aufgabenträger sieht im Hinblick auf den § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV davon ab den Beschaffungs- und Auftragswert zu veröffentlichen. Die in V.1.7) und V.2.4) genannten Beträge sind die nach der Bekanntmachung geforderten Mindestangaben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]