Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 104-21-11-Jä/Hu
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten
Lieferung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten inkl. Aufbau, Einweisung und Wartung für Schulräume der Schulen in Trägerschaft des Ortenaukreises
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten inkl. Aufbau, Einweisung und Wartung für 162 Schulräume von 8 Schulen in Trägerschaft des Ortenaukreises
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Dringlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist ein beschleunigtes Verfahren angezeigt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de) einzureichen. Anfragen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de) an die ausschreibende Stelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.