Gebäudeplanungsleistung Sanierung Augustinermuseum - Übernahme der laufenden Planung und Ausführung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005853
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanungsleistung Sanierung Augustinermuseum - Übernahme der laufenden Planung und Ausführung
Bauleitungsleistungen zur Fortsetzung und Fertigstellung laufender Bauarbeiten sowie Korrektur und Vollendung der vorliegenden Planungs- und Ausschreibungsleistungen, Augustinermuseum, Augustinerplatz 1 - 3, 79098 Freiburg.
Das für die Sanierung des 3. Bauabschnitts des Augustinermuseums in Freiburg ursprünglich beauftragte Architekturbüro war mit der Gesamtmaßnahme der Sanierung und Einrichtung des Museums seit 2004 beauftragt. Die beiden ersten Bauabschnitte sind seit 2016 fertig gestellt. Der 3. Bauabschnitt betrifft die Sanierung des historischen Konventgebäudes mit Kreuzgang und 3 an die Gebäude anschließende Höfe. Die Bausubstanz reicht zurück bis ins 14. Jahrhundert und ist von sehr heterogener Beschaffenheit, teils auch mit Schadstoffen und mikrobiologischen Befällen belastet. Die Sanierung des 3. BA wurde ab November 2016 begonnen. Aufgrund „unterschiedlicher Auffassungen über baukonstruktive, bauphysikalische und bauablauftechnische Fragestellungen im Zusammenhang mit einem denkmalgeschützten Gebäude“ erfolgte jedoch zum 31. Juli 2021 eine einvernehmliche Trennung zwischen Architekturbüro und der Stadt Freiburg.
Aktuell werden die Planung und Bauleitung des 3. Bauabschnitts für eine Interimsphase von einem ortsansässigen Architekturbüro fortgesetzt, ein Baustillstand bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens nach VgV ist sowohl aus wirtschaftlichen wie aus sicherheitstechnischen Gründen dringend zu vermeiden.
Hauptgegenstand des Verfahrens ist die Fortführung der Leistungsphase 8 bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme des 3.BA. In die Leistungsphasen 3-7 muss themenbezogen zurückgegriffen werden, um dort Korrekturen, Ergänzungen und Fertigstellungen in Planung und Vergabe zu erarbeiten.
Freiburg im Breisgau
Die ausgeschriebenen Leistungen müssen nach Auftragserteilung nahtlos an die Leistungen des Interimsbüros und an die Vorleistungen des ursprünglich beauftragten Architekturbüros anschließen. Eine 5-Tage Präsenz der Bauleitung auf der Baustelle ist zwingend erforderlich, die Planung funktioniert nur in direkter Auseinandersetzung mit dem Bestandsbau und steht in direktem Zusammenhang mit der Bausubstanz, eine mindestens wöchentlich 2-tägige Präsenz der planenden Projektleitung auf der Baustelle ist erforderlich. Sowohl die neue planende Projektleitung als auch die neue Bauleitung müssen das Projekt kontinuierlich bis zur Fertigstellung betreuen, ein Wechsel der Verantwortlichen bis zum Ende der Baumaßnahme ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Das Bauvorhaben wird aktuell organisatorisch und kaufmännisch von der Auftraggeberin geleitet und gesteuert.
Unterstützt wird diese durch verantwortliche Personen des Museums und durch einen externen Technischen Projektsteurer mit Qualitätssicherungsaufgaben sowie durch das verbleibende Fachplanerteam (Haustechnik und Elektroplaner, Bauphysiker, Restaurator/LAD, Lichtplaner, Außenanlagenplaner, Tragwerksplaner, Einrichtungsplaner, weitere Spezialexperten).
Zusammen bilden diese Personen das Projektteam Augustinermuseum BA 3.
Aufgabe des neuen Büros ist es, sich in dieses Team einzugliedern, eng im Teamwork zusammenzuarbeiten und die im Team getroffenen Entscheidungen umzusetzen. Die planerischen Entwürfe des ursprünglichen Architekturbüros liegen vor, die Aufgabe des neuen Büros ist es, diese Planung unter Beachtung der bautechnischen, bauphysikalischen und brandschutztechnischen Anforderungen fortzusetzen und die noch unvollständige Ausführungsplanung zu korrigieren und fertigzustellen. Bereits geschlossene Verträge mit ausführenden Firmen müssen ggf. per Nachtragsverfahren korrigiert werden, einzelne Ausschreibungen sind noch offen oder müssen wegen Firmeninsolvenzen und Auftragsrückgaben einiger Firmen wiederholt werden.
Stand des Projekts am 28.10.2021 (in Anlehnung an die Leistungsphasen 1-8)
Offene Leistungen:
LPH 3: Erstellen einer aktualisierten Kostenberechnung
LPH 4: Prüfen der Werk- und Detailplanung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung
LPH 5: Ergänzung und Korrektur der Werk- und Detailplanung mit den Schwerpunkten Innenausbau unter Beachtung der Bauphysik und des Brandschutzes z.B.
- Bestandstreppenhäuser und Technikzentrale im DG, Boden, Wände Decke,
- Museumsfenster, Vorsatzschalen, Stahlleibungen, Boden- Deckenaufbauten, Höhenkonzept,
- konstruktive, bauphysikalische Lösung der Schatzkammerräume
LPH 6 und 7: Erstellung Leistungsverzeichnis und Vergabe, z.B. historische Putze, Trockenbau, Trockenestriche, Tischlerarbeiten, Schlosserarbeiten etc., sowie Prüfen der bereits erteilten Aufträge und Erstellen von Nachtragsleistungsverzeichnissen und Vergabeempfehlungen sowie Kostenkontrolle
LPH 8: Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines verbindlichen Terminplans sowie Fortführung der Bauausführung (Bauleitung und Koordination der Fachplanerleistungen inkl. Außenanlagenplanung und Ausstellungsgestaltung unter Einbezug der Nutzungsanforderungen des Museums).
Achtung: In welchem Umfang die oben beschriebenen Leistungen bei der Vergabe noch offen oder bereits erledigt sind, kann aktuell nicht vorhergesehen werden! Aus diesem Grund wird kein Vertrag auf Basis der HOAI-Systematik angestrebt. Die vorliegenden Planungsergebnisse sind zu plausibilisieren, sich zu eigen zu machen und fortzuführen.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI gemäß §§ 14, 17 VgV in Verbindung mit §§ 73 ff VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Es werden mindestens 3 bis max. 5 Bewerber nach der Auswahlphase für die 2. Stufe berücksichtigt.
Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
Referenz Sanierung Museumsgebäude, Kultur- oder Sakralgebäude 40%
Referenz Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, älter 100 Jahre 40%
Auszeichnungen im Bereich Denkmalpflege 10%
Qualifikation Bauphysik, Brandschutz, Denkmalpflege 10%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
§ 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Sachschäden;
§ 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Für die Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 Abs. 1 VgV einzureichen, dass keine Ausschlussgründe in Anlehnung an §§ 43 bis 47 VgV i.V.m. § 123 und 124 GWB bestehen.
s. III.1.2)
§ 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
§ 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
§ 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung
Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB bestehen.
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
1) Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 für Umbau und Sanierung von Museumsgebäuden, Kultur- oder Sakralgebäuden
Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 + 400 mind. 1,5 Mio. netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.11.2011 bis heute
Doppelnennungen mit Referenzen in Nr. 2 möglich, max. 40 Punkte
2) Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 für Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden
Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 + 400 mind. 1,0 Mio. netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.11.2016 bis heute
Doppelnennungen mit Referenzen Nr. 1 möglich, max. 40 Punkte
3) Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbergemeinschaft Auszeichnungen im Bereich Denkmalpflege erhalten?
Mindestkriterien an die Referenzen:
- keine
Doppelnennungen mit Referenzen Nr. 1 und Nr. 2 möglich, max. 10 Punkte
Zusatzqualifikationen durch Fortbildungen von Mitarbeitenden in den letzten 5 Jahren zu: Konstruktive Bauphysik, Brandschutz, Denkmalpflege, max. 10 Punkte
Eigenerklärung gem. § 46 (1) und (3) VgV, dass …
… die Projektleitung über eine mindestens 3-jährige Projekterfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden in den Leistungsphasen 3 bis 7 HOAI besitzt. Die Gebäude der Referenz müssen mindestens 100 Jahre alt und die Übergabe an die Nutzer nach Beendigung des Projektes darf nicht älter als 10 Jahre sein (vom 01.11.2011 bis heute).
… die Bauleitung über eine mindestens 3-jährige Projekterfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden in der Leistungsphase 8 HOAI besitzt. Die Gebäude der Referenz müssen mindestens 100 Jahre alt und die Übergabe an die Nutzer nach Beendigung des Projektes darf nicht älter als 10 Jahre sein (vom 01.11.2011 bis heute).
s. III.1.3
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Gebäudeplanung erfüllen.
Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt_in tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 75 Abs. 3 VgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Für die Durchführung der Aufgabe ist eine verantwortliche bevollmächtigte Vertretung, Projektleitung und Bauleitung namentlich zu benennen. Es wird erwartet, dass die genannten Personen in ihrer jeweiligen Funktion das Projekt bis zur Fertigstellung betreuen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt über das Vergabeportal www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 03.01.2022, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind bei der elektronischen Angebotsabgabe durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die elektronisch eingereichten Angebote werden dabei verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können technisch von niemandem eingesehen werden. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten.
Datenschutzhinweise:
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf der Internetseite der Stadt Freiburg (www.freiburg.de) unter dem Menüpunkt "Wirtschaft und Digitalisierung" -> "Ausschreibungen" -> unter "Weitere Informationen": "Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben".
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen noch zur Verfügung zu stellen:
- Letzter Stand Ausführungspläne vom 31.07.2021, Grundrisse und Schnitte
- Übersicht Bauteile BA1-BA3
- Baustelleneinrichtungsplan
- Mustervertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de