Modernisierung der Multimediaanlange alphadidact in Simulationsräumen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Multimediaanlange alphadidact in Simulationsräumen
Ertüchtigung der Multimedia-Anlage aphadidact Multimedia System auf aphadidact digital in den Simulationsräumen der Zahnklinik Ost und West
Klinik für Mund-,Zahn-,Kieferkrankheiten, Universitätsklinikum Heidelberg,im Neuenheimer Feld 400, 69120 Heidelberg
Ertüchtigung der bestehenden Multimediaanlage zur Neugestaltung der Lehre nach ZAppo in den Simulationsräumen Ost und West der Zahnklinik durch Umstellung relevanter Komponenten im Bereich Hard-und Software unter Beibehaltung der Grundkonstruktion mit Übernahme der Gewährleistung der Gesamtanlage inkl. Schnittstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Multimedia-Anlage Alpha didact wurde in der Zahnklinik des UKHD vom Projektpartner Dentspy Sirona konzeptioniert und fortlaufend individuell angepasst. Die geplante Ertüchtigung zur Digitalisierung setzt dabei auf dieser individuellen Konfiguration der bestehenden Anlage auf und muss Kompatibilität zwischen Alt/Neuprodukten, den Schnittstellen zur Überführung in neue Workflows sowie zwischen Software-Produkten und speziell für dieses Projekt gefertigten Hardware- und Medizinprodukten herbeiführen, Zudem ist für die dann geänderte Gesamtanlage die Gesamt Gewährleistung zu übernehmen.
Dies ist nach verschiedenen Konzeptionsgesprächen nur mit die Fa. dentsply sirona und Partnern in sicherer Form möglich.
Demzufolge besteht keine praktikable und sinnvolle Alternative für das zur Beauftragung vorgesehen Angebot.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneeurng der Multimediananlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.