civillent GmbH - IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1332
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
civillent GmbH - IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung von Softwarekomponenten im Einwohnerwesen, im Pass- und Ausweiswesen, im Ausländerwesen sowie für Projektentwicklungen der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg.
Die Produkt- und Projektentwicklungen in den vorgenannten Bereichen werden in Projekten realisiert, die unter den Bedingungen agiler Softwareentwicklung nach SCRUM in einzelnen Entwicklungsteams stattfinden.
Der Auftragnehmer soll ein Entwicklungsteam stellen, welches unter der Geltungsdauer des Rahmenvertrags einzelne Module oder Anforderungsbündel im Rahmen von Projekten in eigener Verantwortung realisiert. Zudem soll der Auftragnehmer Beratungsleistungen für andere Projektteams erbringen.
Der Ort der Leistungserbringung ist in aller Regel in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer keine ständigen Arbeitsplätze in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung. In Einzelfällen findet die Leistungserbringung in den Geschäftsräumen des Auftraggebers in Stuttgart statt. In Ausnahmefällen findet die Leistungserbringung beim Kunden des Auftraggebers statt.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung von Softwarekomponenten im Einwohnerwesen, im Pass- und Ausweiswesen, im Ausländerwesen sowie für Projektentwicklungen der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg.
Die Produkt- und Projektentwicklungen in den vorgenannten Bereichen werden in Projekten realisiert, die unter den Bedingungen agiler Softwareentwicklung nach SCRUM in einzelnen Entwicklungsteams stattfinden.
Der Auftragnehmer soll ein Entwicklungsteam stellen, welches unter der Geltungsdauer des Rahmenvertrags einzelne Module oder Anforderungsbündel im Rahmen von Projekten in eigener Verantwortung realisiert. Zudem soll der Auftragnehmer Beratungsleistungen für andere Projektteams erbringen.
Zu den Einzelheiten vgl. die Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRAYE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de