Lieferung eines 2-Achs-LKW-Fahrgestell 4x4 mit Kipper und funkferngesteuerten Ladekran inkl. Zweischalengreifer als Winterdienst-LKW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines 2-Achs-LKW-Fahrgestell 4x4 mit Kipper und funkferngesteuerten Ladekran inkl. Zweischalengreifer als Winterdienst-LKW
Lieferung von einem 2-Achs-LKW-Fahrgestell 4x4 mit Kipper und funkferngesteuerten Ladekran inkl.
Zweischalengreifer als Winterdienst-LKW
Leitprodukt
Fahrgestell: 18to 4x4
Kipperaufbau: Kippbrücke für Ladekran Fabrikat MEILLER oder Produkte gleichwertiger Art.
Ladekran: Palfinger PK 12502-SH oder Produkte gleichwertiger Art.
Winterdienst: Küpper Weisser Streumaschine Typ IMS-E 29040 mit Frontschild Schmidt CP 3 oder Produkte gleichwertiger Art.
Betriebsamt, Austraße 65, 74076 Heilbronn
Lieferung von einem 2-Achs-LKW-Fahrgestell 4x4 mit Kipper und funkferngesteuerten Ladekran inkl.
Zweischalengreifer als Winterdienst-LKW
Leitprodukt oder gleichwertiger Art:
Fahrgestell: 18to 4x4
Kipperaufbau: Kippbrücke für Ladekran Fabrikat MEILLER
Ladekran: Palfinger PK 12502-SH
Winterdienst: Küpper Weisser Streumaschine Typ IMS-E 29040 mit Frontschild Schmidt CP 3
Die Wertungsmatrix kann unter folgendem link abgerufen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/778aZ6ywbxpYSiY.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines 2-Achs-LKW-Fahrgestell 4x4 mit Kipper und funkferngesteuerten Ladekran inkl. Zweischalengreifer als Winterdienst-LKW
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de