ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 144-17: Die Umweltgutachten für den PfA 8.3 waren schon im Jahre 2016 nach fachlicher und juristischer Prüfung beim Eisenbahn- Bundesamt eingereicht worden. Der Zeitraum zwischen der Einreichung der Unterlagen und die Offenlage hat zu lange gedauert, so dass sich dadurch neue Kenntnisse ergeben haben. Es wurde die Festlegung getroffen, die seit Anfang 2019 vorliegenden Zugzahlen des Prognosehorizontes 2030 und die auf dieser Basis aktualisierten schall- und erschütterungstechnischen Gutachten sowie den nun vorgesehene 24 h-Baubetrieb zur Herstellung der Tieflage in die Umweltgutachten einzuarbeiten. In diesem Zuge sollten auch neue und aktualisierte Grundlagendaten (online einsehbare Grundlagendaten der Naturschutzverwaltung) und die im Dezember 2018 verabschiedete FFH-Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg sowie Zwischenergebnisse des im Auftrag der Höheren Naturschutzbehörde erstellten Managementplans für das FFH-Gebiet „Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“ in dem Umweltgutachten eingearbeitet werden. Weiterhin sollen die Ergebnisse der Aktualisierungskartierungen aus den Jahren 2017/18 ebenfalls in die Gutachten eingearbeitet werden. Zusätzlich sollen inhaltliche und formale Anpassungen aufgrund von den rechtlichen Erfahrungen aus den Abstimmungen von PfA 8.2 und 8.4 durchgeführt werden. Diese eingetretenen Umstände konnten nicht schon im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, da sie sich erst im fortlaufenden Projektprozess nach der Vergabe herausstellten.
Der aktuelle AN verfügt über die erforderliche Fachkenntnis, Fachexperten, Projekterfahrung sowie örtliche Kenntnisse im Projektraum. Bei einer Neuvergabe dieser Leistungen könnten diese speziellen Fachkenntnisse und das Projektwissen nichtgenutzt werden. Ferner werden zusätzliche Schnittstellen generiert, welche sich nachteilig auf die Qualität in Form von inkonsistenten Umweltgutachten und deren Genehmigungsfähigkeit auswirken. Es ist davon auszugehen, dass Schwierigkeitenbeim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen beim Ablauf auftreten was zu zusätzlichen und nicht kalkulierbaren Risiken bei der Zusammenführung der Unterlagen der jeweiligen Fachdisziplinen führt.