S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 113-297975
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim
S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim
S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Das oben genannte Projekt wurde vormals unter der folgenden Ausschreibungsnummer
21FEI52887 in der E-Vergabe mit dem Verhandlungsverfahren im öffentlichem Teilnahmewettbewerb
ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 09.07.2021 sind keine Teilnahmeanträge
über das Bieterportal eingetroffen.
Gemäß § 13 Abs. S. 1 SektVO kann der Auftraggeber das Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen
Teilnahmewettbewerb anwenden, wenn im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
keine Teilnahmeanträge eingereicht wurden. Aus diesem Grund wurde die
Ausschreibung mit der Vorgangsnummer 21FEI52887 aufgehoben. Durch den neu gestarteten
Vergabevorgang 21FEI54034 werden die Bauleistungen gemäß Bahn interner PQ-Listen nochmals
mit einem beschränkten Bieterkreis auf dem Markt angefragt.
In den Ausschreibungsunterlagen (Vorbemerkungen, Leistungsverzeichnis, Pläne etc.) wurden
keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Der Projekttitel wird gemäß Vergabevorgang
21FEI52887 wiederverwendet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/