Modellprojekt Smart City "DATEN:RAUM:FREIBURG" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005518
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modellprojekt Smart City "DATEN:RAUM:FREIBURG"
Urbane Datenplattform - Ausschreibung von Forschung- und Entwicklungsleistungen im Rahmen eines PCP-Verfahrens
Das Smart City Projekt „DATEN:RAUM:FREIBURG“ verfolgt das Ziel eine urbane Datenplattform aufzubauen, die hilft, Daten besser zu integrieren, damit städtische Daten besser ausgetauscht, zur Verfügung gestellt (auch der Öffentlichkeit) und für neue Anwendungsfälle wiederverwendet werden können.
Das Projekt ist eine der Basismaßnahmen der Freiburger Digitalstrategie, welches mit Bundesmitteln gefördert wird.
Das Projekt hat in der Initialphase eine Reihe von Anwendungsfällen (Use Cases) ermittelt und Anforderungen mit Methoden des Public Service Design erarbeitet.
Zwei Anwendungsfälle wurden zur prototypischen Implementierung ausgewählt:
- Im Bereich Digitale Stadtplanung / "Digital Twin": Digitaler Service zur Vermarktung städtischer Grundstücke.
- Im Bereich Mobilität: Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Live-Verkehrsdaten.
Das Projekt wird als gemeinsamer innovativer Entwicklungsprozess der Stadt Freiburg und IT-Entwicklern verstanden. Die Stadt Freiburg wird diesen Prozess deshalb zunächst als vorkommerzielles Verfahren (Pre-Commercial Procurement -PCP-) durchführen.
Mit PCP erfolgt die Ausschreibung von Forschung- und Entwicklungsleistungen in der vorkommerziellen Phase zur Beschaffung nicht marktgängiger Lösungen beziehungsweise vorhandener Lösungen, die noch Unzulänglichkeiten aufweisen. Das Ziel ist die Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen in mehreren Entwicklungsphasen, wobei max. 2-3 Unternehmen im Wettbewerb zueinander mehrere Lösungen hervorbringen. Die Risiken und Vorteile werden zwischen Beschaffern und Lieferanten/Dienstleistern unter Marktbedingungen geteilt. Die Stadt Freiburg beteiligt sich anteilig an den Entwicklungskosten.
Durch das PCP-Verfahren erfolgt keine Beschaffung einer bereits bestehenden Lösung im eigentlichen Sinne, sondern erfolgt ein Impuls auf dem Markt zur Forschung und Entwicklung einer innovativen Lösung, ohne eine Umsetzungsverpflichtung.
Das jetzige Ausschreibungsverfahren unterliegt daher auch nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere nicht den EU-Vergaberichtlinien, dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das jetzige Ausschreibungsverfahren erfolgt in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV, ohne jedoch die Regelungen der VgV anzuwenden. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt freiwillig.
Am Ende des PCP-Verfahrens stehen dann eine oder mehrere mögliche Lösungen / Lösungsansätze. Erst wenn sich die Stadt Freiburg für eine Beschaffung entschließen sollte, kann sie dies im Rahmen des dann zu erfolgenden Vergabeverfahrens unter Beachtung des Vergaberechts machen, um im Wettbewerb die beste Lösung zu erzielen.
Freiburg im Breisgau
Folgende zwei Use Cases wurden zur prototypischen Implementierung ausgewählt:
- Im Bereich Digitale Stadtplanung / "Digital Twin": Digitaler Service zur Vermarktung städtischer Grundstücke.
- Im Bereich Mobilität: Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Live-Verkehrsdaten.
In der Prototyp-Phase soll die Machbarkeit geprüft und der Mehrwert eines DATEN:RAUM:FREIBURG für den Use Case nachgewiesen werden.
1) Beschreibung Prototyp Live-Daten-Verkehr:
Derzeit liegen deutlich zu wenige Daten vor, um die aktuelle Verkehrssituation in Freiburg beurteilen zu können und ggf. notwendige Maßnahmen (kurz- oder langfristig) zu ergreifen. Oft ist z.B. nicht klar, wodurch eine Störung verursacht wird oder ob es Muster in den Störungen gibt. Dadurch kann nicht schnell genug reagiert werden und Problemstellungen nicht schnell aufgelöst werden.
Verkehrsbeteiligte haben oft keine ausreichenden Informationen darüber, welche die bestmöglichen Strecken und Verkehrsmittel von A nach B sind. Dadurch geraten sie in Situationen mit zu vollen öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Staus.
Die Datenplattform DATEN:RAUM:FREIBURG soll zur Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Live-Verkehrsdaten aufgebaut werden. Langfristig ist das Ziel, flächendeckend Mobilitätsdaten im Stadtgebiet der Stadt Freiburg zu sammeln, bündeln und auszuwerten.
2) Beschreibung Prototyp Vermarktungsplattform städtische Grundstücke:
Der bestehende, weitestgehend analoge Prozess der Grundstücksvergabe soll durch einen intuitiven digitalen Service abgelöst werden, der für die Nutzenden alle relevanten Informationen für ihr gewünschtes Bauvorhaben bereitstellt. Der Service soll schließlich die Möglichkeit bieten, sich auf das ausgewählte Grundstück zu bewerben. Die Umsetzung des Use Case soll für den geplanten neuen Stadtteil Dietenbach erfolgen.
Im existierenden 3D-Viewer sollen zu Gebäuden und Grundstücken zusätzliche objektspezifische Daten dargestellt werden, die für interessierte Personen relevant sind. Darüber hinaus sollen diese auch als Exposé-Dokument, sowie in gängigen Formaten zur Weiterverarbeitung bereitgestellt werden. Interessierte Personen sollen sich direkt für Grundstücke / Gebäude bewerben können. Dabei werden die objektspezifischen Daten im Bewerbungsworkflow genutzt.
Die Anwendung soll barrierearm und einfach zu bedienen sein. Ziel ist es ein Baukastensystem aufzubauen, das auch anderen Städten eine Nutzung erlaubt (vgl. Basisanforderungen "Standards").
Das Ausschreibungsverfahren ist in zwei Stufen aufgeteilt:
In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist der Teilnahmeantrag (Bewerbung) und die Nachweise der Eignung (vgl. Bewertung) einzureichen. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, welche Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllen und für die 2. Stufe ausgewählt werden.
In der 2. Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) ist von den Unternehmen, die zu den Verhandlungen eingeladenen werden, zunächst ein erstes unverbindliches Angebot und ist nach den Verhandlungsgesprächen ein überarbeitetes finales Angebot einzureichen. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Basis der Verhandlungsgespräche und den finalen Angeboten nach den vorher festgelegten Zuschlagskriterien. Mit der Erbringung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen werden dann maximal 2-3 Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften beauftragt (Mehrfachbeauftragung), die hierfür eine Teilvergütung erhalten.
Aus den eingereichten Teilnahmeanträge werden in einem Bewertungsverfahren max. 5 Bewerber_innen für das Verhandlungsverfahren ausgewählt. Die Anforderungen an die Eignung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung (s. III.1.3) sowie nochmals aus den Vergabeunterlagen:
a) gemäß den Eignungskriterien, die im Vergabeportal unter dem Menüschritt "Eignungskriterien" abgefragt werden und dort Online direkt einzutragen sind,
b) gemäß der Anlage "Bewertungsmatrix" (wertungsrelevante Kriterien) mit den entsprechend geforderten Erläuterungen und Nachweisen.
Die Gewichtungen und das Bewertungssystem ergibt sich aus der Anlage „Bewertungsmatrix“ in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Nr. III. 1.3)
siehe Nr. III. 1.3)
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft.
A) Eignungskriterien, die im Vergabeportal unter dem Menüschritt "Eignungskriterien" abgefragt werden und dort Online direkt einzutragen sind.
1. Bewerberangaben (Name des Bewerbers / der Bewerberin, Rechtsform, Bevollmächtigter Vertreter, Kontaktdaten mit Anschrift, Telefon, E-Mail).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen.
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird.
5. Eigenerklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen analog § 123 und § 124 GWB.
6. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, die mit der Ausführung des Auftrages in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
7. Erklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
8. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung).
9. Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen, einschließlich Büroinhabern (ohne kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Kalenderjahren 2018, 2019, 2020 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
10. Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens in letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren 2018, 2019, 2020 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung an.
B) Eignungskriterien gemäß der Anlage "Bewertungsmatix" (wertungsrelevante Kriterien) mit den entsprechend geforderten Erläuterungen und Nachweisen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
- Kriterium 1: Community Engagement im Smart City Umfeld. Nachweis durch z.B. Erläuterungen und Nachweise der Mitwirkung in Standardisierungsorganisationen oder an Standardisierungsdokumenten, Mitgliedschaften, Zugehörigkeit zu Konsortien, etc.
- Kriterium 2: Erfahrung und Referenzen in Smart City Umsetzungsprojekten möglichst mit folgenden Schwerpunkten: a) Digitale Stadtplanung / "Digital Twin", b) Mobilität. Nachweis durch kurze Angabe der Projekte, Zeitraum, Zielstellung, Auftragsvolumen, ausgeführte Rolle, ggf. Kooperationen.
- Kriterium 3: Expertise und Referenzen (nicht identisch mit den Referenzen in Nr. 2) im Smart City Umfeld in Deutschland. Nachweis durch Angabe vorgesehener Expertinnen/Experten samt fachlichen Schwerpunkten.
- Kriterium 4: Beratungskompetenz zur Entwicklung des Architekturmodells in der Prototyp-Phase. Nachweise z.B. in Form von Ergebnissen von Beratungsprozessen, wie etwa Datenmodelle, Datenflussdiagramme, schematischen Darstellungen von Architekturkomponenten und -Schnittstellen, flexible Betriebsmodelle, etc.
- Kriterium 5: Beratungskompetenz zur strategischen Architektur- und Betriebsmodell-Entwicklung. Nachweis durch Dokumente zur Berücksichtigung strategischer Konzepte wie z.B. GAIA-X, Deutsche Verwaltungscloud, etc.
Die geforderten Nachweise und Erläuterungen sind auf der Vergabeplattformen hochzuladen. Zugelassen sind auch unmittelbare Verweise auf frei zugängliche Internetseiten (Web-Links). Die Nachweise und Erläuterungen zu den wertungsrelevanten Kriterien (siehe B) sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag anzugeben und können nicht nachgereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt.
Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Abgabe darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 15.12.2021, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Vergabeportal hochzuladen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Zu Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft siehe Nr. 5.2 der Teilnahmebedingungen. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfür ist der Vor- und Nachname der erklärenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens zusätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Spezifizierte Anforderungen der Prototyp Use-Cases, Mustervertrag, Zuschlagskriterien und Ablauf der Verhandlungsgespräche.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: siehe VI.4.3
Postleitzahl: 00000
Land: Deutschland
Das Ausschreibungsverfahren unterliegt nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere nicht dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Es ist angelehnt an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV, ohne jedoch die Regelungen der VgV anzuwenden. Daher kommen insbesondere auch die Regelungen zu Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 155 ff GWB nicht zur Anwendung.