Gesamtprojektsteuerung / Projektsteuerung der baulich / technischen Sanierung der Marktplatz Tiefgarage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sindelfingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojektsteuerung / Projektsteuerung der baulich / technischen Sanierung der Marktplatz Tiefgarage
Die Tiefgarage Marktplatz muss umfassend saniert werden. Zentrale Aufgabe ist eine nachhaltige Sanierung der Tiefgarage Marktplatz mit einem möglichst optimalen Bauablauf und der Sicherung der Innenstadtfunktionen und –nutzungen. Dabei sind die auf dem Marktplatz stattfindenden Märkte und Veranstaltungen sowie die Verfügbarkeit von Parkplätzen in der Innenstadt wesentlich. Hierzu werden die Koordination der Planungen, der Baumaßnahmen und der begleitenden Kommunikationsmaßnahmen im Gesamtprojekt „Sanierung Marktplatz-TG“ gebündelt.
Ziel ist es, Einschränkungen durch die Sanierung auf die Innenstadt zu jedem Zeitpunkt zu minimieren und Auswirkungen auf bestehende Prozesse und Planungen im Ablauf zu berücksichtigen.
Die zu vergebenden Leistungen beinhalten die Gesamtprojektsteuerung sowie die Projektsteuerung der baulich / technischen Sanierung Tiefgarage Marktplatz. Beide Leistungen sollen an einen AN vergeben, aber von unterschiedlichen Bearbeitern übernommen werden.
Sindelfingen
Die Tiefgarage Marktplatz (ca. 400 Stellplätze) erfordert aufgrund des baulichen und technischen Zustandes in den nächsten Jahren eine umfassende Sanierung. Die für die Sanierung notwendigen Baumaßnahmen werden Einschränkungen sowohl in der Nutzungsmöglichkeit der Tiefgarage (Reduzierung verfügbarer Stellplätze), in den Zu- und Abfahrten sowie im baulichen Umfeld (Baustelleneinrichtung) verursachen. Von diesen Einschränkungen werden zentrale Funktionen der Innenstadt betroffen sein. Dies betrifft insbesondere den Marktplatz, welchem mit den angrenzenden Geschäftslagen, als Standort für den Wochenmarkt, Standort für zahlreiche Veranstaltungen sowie als wichtiger Treffpunkt der Stadtgesellschaft eine besondere Bedeutung zukommt. Im Zusammenhang mit der baulichen Sanierung der Tiefgarage stehen weitere Projekte, wie die Neugestaltung des Marktplatzes sowie Baumaßnahmen im Umfeld des Marktplatzes (z.B. Post-/VoBa-Areal).
Zur Koordination der im Vorfeld zur Sanierung erforderlichen Planungen, der Baumaßnahmen selbst, der Schaffung von möglichen Ersatzstandorten (ggf. Parkierung) während der Bauzeit, der Abstimmung mit anderen relevanten Prozessen, Projekten und Maßnahmen wie bspw. „Zielbild Mitte“ sowie der begleitenden Kommunikationsmaßnahmen sollen die Einzelplanungen in einem Gesamtprojekt gebündelt werden.
Ziel ist es, die baustellenbedingten Einschränkungen für die Betroffenen zu minimieren und so die Funktionsvielfalt, Attraktivität und Besucherfrequenz der Innenstadt vor, während und nach den Baumaßnahmen zu sichern.
Alle Handlungsfelder, Projekte und Maßnahmen werden im Gesamtprojekt „Sanierung Marktplatz-TG“ koordiniert und gebündelt. Dieses wird in folgende Teilprojekte gegliedert:
1. Sanierung TG
2. Begleitprojekte TG-Sanierung
3. Planung und Umgestaltung Marktplatzoberfläche
4. Kommunikation und Marketing
5. Innenstadt Aktiv
Für die Gesamtprojektsteuerung wird für die Zeit der Vorbereitung, Planung und Bauphase ein externer Projektsteuerer eingesetzt, der den städtischen Gesamtprojektleiter unterstützt. Die externe Projektsteuerung soll eine reibungslose Projektabwicklung über die folgenden vier Leistungsbereiche sicherstellen: Organisation, Ablauf- und Terminplanung, Kostenplanung und -kontrolle, Qualitätssicherung.
Um die Kosten, Termine und Qualitäten der baulich / technischen Sanierung Tiefgarage Marktplatz während der Planung und Realisierung entsprechend den Projektzielen sicher zu stellen, ist hierfür eine eigene Projektsteuerung notwendig.
Die hier zu vergebenden Leistungen beinhalten die
1. Gesamtprojektsteuerung für das Projekt „Sanierung Marktplatz-TG“
2. Projektsteuerung der baulich / technischen Sanierung Tiefgarage Marktplatz (optional der Herstellung der Marktplatzoberfläche)
in Anlehnung an die AHO/DVP zur Sicherstellung der Leistungsziele, Qualitäten, Funktionalitäten, Kosten- und Terminvorgaben sowie sonstigen spezifischen Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich dabei an den Projektstufen 1 – 5 gemäß Heft 9 – „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung“.
Die anderen Leistungen werden von der Stadt Sindelfingen oder von beauftragten Dritten erbracht.
Die beiden Leistungen werden an einen AN vergeben, sollen aber von unterschiedlichen Bearbeitern übernommen werden. Der Stadt ist diese eigenständige Bearbeitung sehr wichtig, da zwei unterschiedliche Themenschwerpunkte zu bearbeiten sind. Durch die Wahl eines AN wird der Weg der Abstimmung und Koordination weitestgehend verkürzt.
Die Vergabe erfolgt an einen Auftragnehmer.
Über die Vergabe wird der Gemeinderat beschließen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Wechsel des Auftraggebers stattfinden wird. Möglicherweise wird eine Projektgesellschaft oder ein städtischer Betrieb die Umsetzung des Projekts übernehmen. Hierdurch kann es auch zu einer Änderung im Auftragsumfang und im Auftragsinhalt kommen. Ein solcher Wechsel wird in einer entsprechenden Vereinbarung dokumentiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtprojektsteuerung / Projektsteuerung der baulich / technischen Sanierung der Marktplatz Tiefgarage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.edr.de/home/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html