Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Herrenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 65_2021_53
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 221-582660)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herrenberg.de/ausschreibung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Herrenberg
Dienstleistung
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgefü
Die nachstehenden Kriterie
Preis - Gewichtung: Rangfolge statt Gewichtung ist möglicherweise relevant; sofern der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, erfolgt keine Gewichtung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgefü
Die nachstehenden Kriterie
Preis - Gewichtung: Rangfolge statt Gewichtung ist möglicherweise relevant; sofern der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, erfolgt keine Gewichtung
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mindestumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2018-2020) im Bereich Gebäudereinigung
(Eigenerklärung)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2018-2020) jeweils mindestens folgende
Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben:
Lose 1-4: [Betrag gelöscht] EUR netto / Lose 5-6: [Betrag gelöscht] EUR nett
technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben:
Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert,
Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und Kitas (für Lose 1-4), Vertragszeitraum.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus den
letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist ein
Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare
Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf.
mit Grundreinigung (Lose 1-4) / Glasreinigung (Lose 5-6), Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose
1-4) / [Betrag gelöscht] EUR (Lose 5-6), Jahresreinigungsfläche = 2,5 Mio. m2 (Lose 1-4) / 12.500 m2 (Lose 5-6), davon
Jahresreinigungsfläche in Schulen und Kitas = 1,5 Mio. m2 (Lose 1-4
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sin