Baugrunderkundung Seewasserwerke Referenznummer der Bekanntmachung: ZE:0001/0001/1114/34
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrunderkundung Seewasserwerke
Erkundung der geologisch- geotechnischen Verhältnisse im Bereich Pfaffental und Süßenmühle
Baugrunderkundung Seewasserwerk Pfaffental
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Baugrunderkundung Seewasserwerk Pfaffental
Zur Erkundung der geologisch-geotechnischen Verhältnisse im Bereich der geplanten Baumaßnahmen sind nach derzeitigem Planungsstand insgesamt 39 vertikale 10 m bis 85 m tiefe Baugrundaufschlussbohrungen DN 178/DN 146 mit ca. 1570 lfm (davon werden sechs Bohrungen mit 20 m, 2 x 25 m, 30 m, 70 m bzw. 75 m Tiefe zur GWM ausgebaut, zwei weitere Bohrungen mit 50 m bzw. 60 m Tiefe sollen zu Inklinometermessstellen ausgebaut werden), 50 Bohrlochrammsondierungen, sowie 9 Schwere Rammsondierungen mit insgesamt ca. 115 lfm vorgesehen.
Baugrunderkundung Seewasserwerk Süßenmühle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Baugrunderkundung Seewasserwerk Süßenmühle
Zur Erkundung der geologisch-geotechnischen Verhältnisse im Bereich der geplanten Baumaßnahmen sind nach derzeitigem Planungsstand insgesamt 34 vertikale 10 m bis 75 m tiefe Baugrundaufschlussbohrungen DN 178/DN 146 mit ca. 1215 lfm (davon werden zwei Bohrungen mit 40 m bzw. 55 m Tiefe zur GWM ausgebaut, zwei weitere Bohrungen mit 45 m bzw. 50 m Tiefe sollen zu Inklinometermessstellen ausgebaut werden), 30 Bohrlochrammsondierungen, sowie 7 Schwere Rammsondierungen mit insgesamt ca. 100 lfm vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen
Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mind. 3 Mio. € für Sach- und
Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, haben oder
erklären, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle
der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und
nachgewiesen wird.
Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen sowie Referenzen abgeben.
a) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind (Vgl. KEV 179 b)):
Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zu
Referenzen abgeben. Dabei müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt
werden:
• Nachweis, über mindestens zwei Bohrvorhaben mit einer
Gesamtbohrlänge von mindestens 1000 m und mit einer
Mindestbohrtiefe von 50 m, welche vollständig innerhalb des
Zeitraums vom 01.01.2014 bis zur Frist für den Eingang der
Angebote erbracht wurden.
Hierzu sind in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung, KEV 179“
nachfolgende Angaben in der ergänzenden Eigenerklärung aus Seite 3 +4
einzutragen:
- Projektname
- Kurze Projektbeschreibung
- Bauherr (mit Angabe Ansprechpartner für Rückfragen)
- Lage des Bauvorhabens
- Beschreibung der geologischen und geotechnischen
Verhältnisse
- Zeitraum der Bauausführung
- Erbrachte Erkundungsleistungen
b) Arbeitskräfte (Vgl. KEV 179 c)):
Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zu
den für die Ausführung der Leistungen erforderlichen und zur Verfügung
stehenden Arbeitskräfte abgeben. Dabei müssen folgende
Mindestbedingungen erfüllt werden:
• Nachweis, darüber, dass in den vergangen drei Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich mindestens 15 Arbeitskräfte, inklusive
Leitungspersonal beschäftigt waren/sind.
Die geforderten Erklärungen sind im Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung, KEV 179“ unter Punkt c) einzutragen.
c) Zertifizierung:
Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft muss über folgende Zertifikate
verfügen:
• Zertifizierung als Brunnenbauunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1.
Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.